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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Kann ein Vertrag auch ohne Unterschrift gültig sein?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich hoffe, Sie können mir bei meinem rechtlichen Problem weiterhelfen. Mein Name ist Alexander Schwaru und ich habe eine Frage zum Thema Vertragsrecht. Ich habe kürzlich eine mündliche Vereinbarung mit einem Unternehmen getroffen, jedoch wurde der Vertrag nicht schriftlich festgehalten und auch nicht von beiden Parteien unterschrieben. Nun frage ich mich, ob dieser mündlich geschlossene Vertrag überhaupt gültig ist und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben.

Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe mit dem Unternehmen vereinbart, dass sie mir eine Dienstleistung erbringen und ich im Gegenzug eine bestimmte Summe dafür zahle. Diese Vereinbarung wurde mündlich getroffen, jedoch nicht schriftlich festgehalten. Nun mache ich mir Sorgen, dass es im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten schwer sein könnte, die getroffene Vereinbarung nachzuweisen und meine Rechte durchzusetzen.

Meine Frage an Sie als Rechtsanwalt für Vertragsrecht lautet daher: Kann ein Vertrag auch ohne Unterschrift gültig sein? Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um die getroffene Vereinbarung rechtlich abzusichern und meine Interessen zu schützen? Gibt es möglicherweise andere Wege, um die Vereinbarung rechtlich bindend zu machen, ohne dass beide Parteien den Vertrag unterschreiben müssen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Schwaru

Mia Schulz

Sehr geehrter Herr Schwaru,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vertragsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, wenn eine Vereinbarung nur mündlich getroffen wurde und nicht schriftlich festgehalten wurde. In der Regel gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag auch mündlich geschlossen werden kann und somit grundsätzlich gültig ist. Allerdings kann es in der Praxis schwierig sein, die genauen Inhalte einer mündlichen Vereinbarung nachzuweisen, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten kommt.

Um Ihre Interessen rechtlich abzusichern und die mündliche Vereinbarung zu stärken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Option wäre es, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten und von beiden Parteien unterzeichnen zu lassen. Dadurch wird die Vereinbarung klarer und nachvollziehbarer dokumentiert. Es ist auch möglich, die Vereinbarung per E-Mail oder per Messenger-Dienst zu bestätigen, um zumindest eine schriftliche Kommunikation vorweisen zu können.

Des Weiteren könnten Sie versuchen, Zeugen hinzuzuziehen, die die mündliche Vereinbarung bestätigen können. Falls es zu Streitigkeiten kommt, könnten diese Zeugen dazu beitragen, die getroffene Vereinbarung zu belegen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die mündliche Vereinbarung durch konkludentes Handeln zu bestätigen, indem Sie beispielsweise bereits Leistungen erbringen oder Zahlungen vornehmen, die der getroffenen Vereinbarung entsprechen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beweislast im Falle eines Streits über eine mündliche Vereinbarung oft schwerer wiegt als bei einem schriftlichen Vertrag. Daher ist es ratsam, Verträge immer schriftlich abzuschließen, um Missverständnisse und Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.

Insgesamt kann ein mündlich geschlossener Vertrag gültig sein, jedoch ist es ratsam, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu schützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine rechtliche Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Mia Schulz
Rechtsanwältin für Vertragsrecht

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Mia Schulz