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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn der Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich in einer schwierigen Situation bin und dringend rechtlichen Rat benötige. Meine Frage bezieht sich auf das Thema Vertragsrecht und die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen, wenn mein Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt.

Hintergrund meiner Frage ist folgender: Vor einigen Monaten habe ich mit einem Handwerker einen Vertrag über die Renovierung meines Badezimmers abgeschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass die Arbeiten innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein sollten. Leider hat der Handwerker jedoch immer wieder Termine verschoben, unzuverlässig gearbeitet und den vereinbarten Zeitrahmen deutlich überschritten. Dadurch habe ich nicht nur finanzielle Einbußen durch Mietkosten für eine Ersatzwohnung, sondern auch erheblichen Stress und Unannehmlichkeiten erlebt.

Ich bin besorgt, dass ich aufgrund der Verzögerungen und Mängel des Handwerkers zusätzliche Kosten tragen muss und frage mich, ob ich in dieser Situation Schadensersatz verlangen kann. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um meine Ansprüche durchzusetzen und den entstandenen Schaden zu kompensieren? Welche Schritte sollte ich in dieser Situation unternehmen, um mein Recht auf Schadensersatz geltend zu machen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Evers

Mia Schulz

Sehr geehrte Frau Evers,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine rechtliche Beratung. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in eine solch schwierige Situation geraten sind und mit den Verzögerungen und Mängeln des Handwerkers konfrontiert werden. Gerne möchte ich Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen und Ihnen aufzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass Sie als Vertragspartnerin des Handwerkers grundsätzlich Anspruch auf vertragsgemäße Erfüllung haben. Das bedeutet, dass der Handwerker die vereinbarten Leistungen fristgerecht und ordnungsgemäß erbringen muss. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann dies zu Schadensersatzansprüchen Ihrerseits führen.

In Ihrem Fall, in dem der Handwerker den Zeitrahmen deutlich überschritten hat und zudem unzuverlässig gearbeitet hat, liegt ein Verstoß gegen den Vertrag vor. Sie haben dadurch nicht nur finanzielle Einbußen durch die Mietkosten für die Ersatzwohnung erlitten, sondern auch Stress und Unannehmlichkeiten erfahren. Diese Schäden können Sie grundsätzlich vom Handwerker als Schadensersatz verlangen.

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie zunächst den Handwerker schriftlich auffordern, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und ordnungsgemäß zu erbringen. Setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist und machen Sie deutlich, dass Sie bei weiteren Verzögerungen Schadensersatzansprüche geltend machen werden. Dokumentieren Sie dabei alle Mängel und Verzögerungen genau und bewahren Sie sämtliche relevanten Unterlagen auf.

Sollte der Handwerker auch nach Ablauf der Frist seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, den entstandenen Schaden zu beziffern, die Erfolgsaussichten einer Klage einzuschätzen und alle weiteren Schritte zu koordinieren.

Insgesamt haben Sie also gute Chancen, Ihren Anspruch auf Schadensersatz erfolgreich geltend zu machen. Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Mia Schulz
Rechtsanwältin

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Experte für Vertragsrecht

Mia Schulz