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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Gibt es eine Möglichkeit, aus einem Vertrag auszusteigen, wenn ich mich übervorteilt fühle?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Vertragsrecht. Vor einigen Monaten habe ich einen Vertrag abgeschlossen, der mir mittlerweile große Sorgen bereitet. Es handelt sich um einen Werkvertrag, den ich mit einem Handwerker abgeschlossen habe, um Renovierungsarbeiten in meinem Haus durchführen zu lassen.

Leider musste ich feststellen, dass die Arbeiten nicht wie vereinbart ausgeführt wurden und die Qualität der Arbeit lässt sehr zu wünschen übrig. Zudem wurden zusätzliche Leistungen in Rechnung gestellt, die nicht im Vertrag vereinbart waren. Ich fühle mich in diesem Fall übervorteilt und frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, aus diesem Vertrag auszusteigen.

Meine Sorgen sind groß, da ich befürchte, dass ich für die mangelhafte Arbeit und die Zusatzkosten aufkommen muss. Ich möchte jedoch nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn die Leistungen nicht meinen Vorstellungen entsprechen und nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

Deshalb meine Frage an Sie: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, aus diesem Vertrag auszusteigen, wenn ich mich übervorteilt fühle? Welche Schritte kann ich unternehmen, um meine Rechte geltend zu machen und eine Lösung für dieses Problem zu finden?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sven Hirschfeld

Mia Schulz

Sehr geehrter Herr Hirschfeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vertragsrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie Probleme mit einem Werkvertrag haben, den Sie mit einem Handwerker abgeschlossen haben. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation übervorteilt fühlen und nach einer Lösung suchen, um aus dem Vertrag auszusteigen.

In Ihrem Fall ist es wichtig zu prüfen, ob der Handwerker seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Wenn die Arbeiten nicht wie vereinbart ausgeführt wurden und die Qualität der Arbeit nicht den vereinbarten Standards entspricht, kann dies einen Verstoß gegen den Vertrag darstellen. Ebenso können zusätzliche Leistungen, die nicht im Vertrag vereinbart waren, als Vertragsbruch angesehen werden.

In solchen Fällen haben Sie als Vertragspartner das Recht, Ihre Rechte geltend zu machen und möglicherweise aus dem Vertrag auszusteigen. Zunächst sollten Sie den Handwerker schriftlich auffordern, die Mängel zu beseitigen und die zusätzlichen Kosten zu begründen. Falls der Handwerker nicht auf Ihre Forderungen reagiert oder die Mängel nicht behebt, können Sie in Betracht ziehen, den Vertrag anzufechten oder zu kündigen.

Eine Anfechtung des Vertrags kann in Betracht gezogen werden, wenn Sie nachweisen können, dass der Vertrag aufgrund von Täuschung, Irrtum oder arglistiger Täuschung zustande gekommen ist. Eine Kündigung des Vertrags ist möglich, wenn der Handwerker seine vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt hat und eine Fortsetzung des Vertrags für Sie unzumutbar ist.

Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Interessen wirksam zu vertreten und eine Lösung für das Problem zu finden. Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu schützen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Handwerker einzuleiten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.

Mit freundlichen Grüßen,

Mia Schulz
Rechtsanwältin für Vertragsrecht

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Experte für Vertragsrecht

Mia Schulz