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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Unfairer Preisaufschlag bei Friseurleistungen

Friseurbesuch:

Kundin X möchte wie üblich einen Kurz-Haarschnitt für 10,00 EUR. Da sie den Friseursalon seit einiger Zeit besucht, weiß sie, dass die Leistung Waschen, Schneiden und ganz kurz Föhnen, um die Haare zu trocknen, falls sie nach dem Schnitt noch nass sein sollten, beinhaltet. Mehr möchte sie nicht, denn sie hat dafür ein festes Budget.

Draußen im Schaufenster ist eine Preisliste, außerdem ein zusätzliches Werbeschild „Haarschnitt 10,00 EUR“.

An diesem Tag wird Kundin X zunächst wie üblich behandelt: Waschen, Schneiden. Dann fragt die Dame, die den Haarschnitt durchgeführt hat, ob sie noch föhnen darf. Nichts ahnend - es wir ja immer kurz geföhnt am Ende, ohne Preisaufschlag – willigt Kundin X ein.

Daraufhin föhnt die Friseurin die Haare von Kundin X mit Schaum und Spezialbürsten aufwändig, damit sie „mehr Volumen“ hat...und verlangt dafür statt der üblichen 10,00 EUR knapp 20,00 EUR.

Zähneknirschend und verärgert, weil sie sich überrumpelt / betrogen fühlt, zahlt Kundin X, nimmt sich jedoch vor, einen anderen Salon zu besuchen, nicht ohne der Friseurin ihren Mißmut mitgeteilt zu haben.

Wäre die Kundin berechtigt gewesen, den Preisaufschlag nicht zu zahlen?
Die Leistung entsprach dem nicht, was ursprünglich bestellt war. „Mehr Volumen„ wollte die Kundin nicht, sondern den üblichen Kurz-Haarschnitt für 10,00 EUR.

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es war nur das Föhnen vertraglich vereinbart.

Dafür 10 Euro zu verlangen, ist nach § 138 BGB Wucher.

Darüber hinaus war die Kundin damit überrumpelt.

Stylen war nicht vertraglich vereinbart. Daher darf der Frisör dafür auch keine Kosten erheben.

Die Kundin hätte also eigentlich nur 10 statt 20 Euro zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

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