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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Umsetzung einer Wertsicherungsklausel Kaufvertrag

Wir haben mit Kaufvertrag vom 14.1.1994 ein 2-Fam.-Haus
in 21224 Rosengarten erworben auf Basis einer zu zahlenden
Leibrente von monatlich 1022.-EUR und Wohnrecht auf Lebens-
zeit im EG für die Leibrenten-Berechtigte (88 Jahre).Die
Wertbeständigkeit der Leibrente ist im Vertrag wie folgt
festgelegt:
Als Massstab für die hiermit vereinbarte Leibrente wird der Preisindex für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes in der BRD auf der Basis 1985=100
zugrunde gelegt.Diser Lebenshaltungskostenindex wird vom Statistischen Bundesamt laufend im Bundesanzeiger veröffent-
licht.Dieser Index beträgt für den Monat Oktober 1993
120=100.Sollte sich dieser Index um mehr als 10 Punkte
erhöhen oder ermässigen,so erhöht oder ermässigt sich in
demselben Verhältnis auch die Leibrente,und zwar in dem
prozentualen Verhältnis,in demsich die bei Abschluss dieses
Vertrages zugrundeliegende Punkteziffer 120 verändert.

Meine Frage:Wieviel Prozent beträgt die Teuerung in dem
Zeitraum 1.1.1994 bis 1.1.2010 ? Auf welchen Betrag steigt
die ab 1.1.2010 zu zahlende Leibrente ?

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Die Teuerung für den Zeitraum vom 1.1.1994 bis zum 1.1.2010 beträgt genau

Dieses lässt sich auch anhand der offiziellen Seite des statistischen Bundesamtes Deutschland nachvollziehen:

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Zeitreihen/WirtschaftAktuell/Basisdaten/Content100/vpi101a,templateId=renderPrint.psml

In Prozent ausgedrückt beträgt die Indexsteigerung vom 01.01.1994 bis zum aktuellen Datum genau 30,8 €.

Dementsprechend würde sich aktuell Leibrente auf 1366,77 € belaufen.

Meines Erachtens ist es sinnvoll, die Daten bis zur aktuellen Lage darzustellen und den ganz aktuellen Index zu berücksichtigen.

Sofern sie aber die Daten bis zum 01.01.2010 haben möchten, so geben Sie mir bitte einen entsprechenden Hinweis, damit ich dieses im Rahmen der kostenlosen Nachfrageoption noch nachreichen kann. Voraussichtlich wird der Index dann ca. 1-1,5 % niedriger liegen.

Meines Erachtens ist es aber wichtig den aktuellen Wert zu kennen, den ich Ihnen oben angegeben habe. Der Wert bis 01.01.2010 ist ja insoweit auch schon veraltet.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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