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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

ebay kauf mit falschen produktangaben

ebay kauf: von privat, ich bin gewerblich.
Das produkt wurde als funktionsfähig beschrieben.
Es war jedoch defekt. das sah der VK ein, wollte ein ersatz schicken, ich schickte das gerät zurück, es kam zu einem transportschaden, nun möchte er weder ersatzgerät schicken noch eine einigung auf 50% aktzepieren.
Aufgrund der falschen angabe "funktionsfähig" und er zusage auf ersatzgerät (eingestehen), erwarte ich einen ausgleich. VK reagiert nicht mehr. Preis war 242E.
kann ein anwalt dem VK entsprechend druck machen?
wie sind die aussichten bei einem verfahren?
schriftwechsel per email und ursprüngliches ebay angebot sind als daten vorhanden.

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Anwalt kann insoweit Druck machen, als er dem Verkäufer vorrechnet, dass diesem ein Verfahren mindestens 253,50 Euro + Gutachter kosten wird.

Ihre Erfolgsaussichten bei einem Prozess sind dann gut, wenn Sie beweisen können, dass das Gerät nicht funktionsfähig war, als Sie es bekamen.
Der Schriftwechsel bei Ebay beweist nur, dass Sie gegenüber dem Verkäufer behauptet haben, dass es nicht funktionsfähig bei Ihnen ankam. Unter dieser Voraussetzung hat der Verkäufer das Ersatzgerät zugesagt.

Um zu beweisen, dass es tatsächlich nicht funktionsfähig war, als es bei Ihnen ankam, brauchen Sie weitere Beweise.
Dies können Zeugen sein, die dabei waren, als Sie das Gerät auspackten und auf Funktionsfähigkeit prüften.

Es könnte aber auch ein Gutachter sein, der das Gerät darauf hin untersucht, ob es vor dem Transportschaden funktionsfähig war. Allerdings sind solche Gutachten sehr teuer, ohne dass ich Ihnen sagen kann, wie viel ein solches Gutachten wirklich kostet.
Das Geld für das Gutachten müssten Sie genau wie die Gerichts und Anwaltskosten erst einmal auslegen.

Derjenige, der den Prozess verliert, müsste dann alles bezahlen. Dies dürfte der Verkäufer sein, wenn es Ihnen gelingt, nachzuweisen, dass das Gerät nicht funktionstüchtig war, als es bei Ihnen ankam.
Wenn Ihnen dieser Nachweis nicht gelingt, würden Sie den Prozess verlieren.
Wenn Sie die Klage gegen den Verkäufer einreichen, sollten Sie gleichzeitig dem Transportunternehmen den Streit verkünden. Dies sorgt dafür, dass die Feststellungen, die das Gericht trifft, nicht nur im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Verkäufer, sondern auch im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Transportunternehmen gilt.

Zu beachten ist auch, dass ein gewonnener Prozess keine Garantie dafür bietet, dass es beim Verkäufer auch ausreichend Vermögen für die Vollstreckung gibt. Wenn der Verkäufer pleite ist, bleiben Sie auch nach einem gewonnenen Prozess auf den Kosten sitzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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