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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Rentenzahlung

Ich bin vor 18 Jahren in Frührente gegangen.1981 bin ich geschieden worden.Meine Exfrau hat 1983 wieder geheiratet und geht voll arbeiten.
Von meiner Rente werden ca.250€ abgezogen ,die in die Rentenkasse meiner Exfrau eingezahlt wird.Muß ich eigentlich noch bezahlen da sie ja wieder verheiratet ist und voll arbeiten geht und kann ich was von den eingezahlten Beiträgen zurückfordern?

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Leider geben sie nicht konkret an, weshalb hier etwas von ihrer Rente abgezogen wird.

Ich gehe stark davon aus, dass im Rahmen des Scheidungsverfahrens ein so genannter Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte) durchgeführt worden ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.

Sofern der Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist, ist die Kürzung ihrer Rente leider rechtmäßig und auch eine neue Heirat oder ein neuer Verdienst ihrer ehemaligen Frau hätte keine Auswirkungen hierauf.

Dieses ist der Grundsatz. Hinsichtlich der konkreten Höhe der Abzüge (also ob der Versorgungsausgleich korrekt berechnet worden ist im Rahmen des Scheidungsverfahrens)kann ich im Rahmen einer Erstberatung und insbesondere ohne Kenntnis aller Zahlen leider keine abschließende Auskunft geben.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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