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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Endabrechnung gepachtetes Objekt

Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Frage betrifft den gewerlichen Bereich.
Ich war bis Dezember 2010 selbständiger Gastronom und hatte den gastronomischen Bereich eines Segelclubs gepachtet.
Jetzt bekam ich die Endabrechnung für 2010 (Wasser, Abwasser, Müll, Strom, Öl usw.).
Da wurden Positionen aufgeführt wie: Abwassergrundgebühr, Schornsteinfeger und Wartung Feuermelder.
In den ganzen 5 Jahren davor waren diese Positionen nie Bestandteil der Abrechnung.
Auch sind sie in dem Pachtvertrag nicht aufgeführt.
Im Pachtvertrag sind alle anderen Kosten (siehe obere Aufzählung in d. Klammer) aufgeführt.
Auf meine Rückfrage bei einem Vorstandsmitglied, welcher die Abrechnung fertigt, wurde mir gesagt, daß diese Kosten die ganzen Jahre vergessen wurden und ich sie aber jetzt zahlen müßte.
Meine Frage: Kann denn jetzt, ohne eine Änderung des Pachtvertrages vorzunehmen, im Nachhinein einfach eine andere Festlegung der zu zahlenden Kosten getroffen werden?
Mit freundlichem Gruß

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Die von Ihnen genannten Positionen können grundsätzlich im Rahmen der Nebenkosten vertraglich auf den Pächter/Mieter übertragen werden.

Dieses setzt aber voraus, dass es eine vertragliche Vereinbarung gibt.

Ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung dürfen diese Kosten also nicht auf Sie umgelegt werden, so dass Sie die Forderung zurückweisen können.

Sollte man die unberechtigte Forderung weiterhin Ihnen gegenüber geltend machen, sollten Sie gegebenenfalls einen Kollegen vor Ort mit der Abwehr der unberechtigten Forderung beauftragen.




Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.



Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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