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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Darf mein Arbeitgeber meine Krankheit erfahren?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Theodor Tiefbach und arbeite seit fünf Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Bürokaufmann. In letzter Zeit habe ich vermehrt mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und musste deshalb auch öfter zum Arzt gehen. Nun mache ich mir Sorgen, ob mein Arbeitgeber das Recht hat, meine Krankheitsinformationen zu erfahren.

Die aktuelle Situation ist die, dass ich aufgrund meiner Beschwerden längere Arbeitszeiten nicht mehr bewältigen kann und deshalb einige Tage krankgeschrieben bin. Mein Arbeitgeber hat mich bereits nach meinem Gesundheitszustand gefragt und möchte wissen, wie lange ich voraussichtlich ausfallen werde. Ich fühle mich jedoch unwohl dabei, meine Krankheitsdetails preiszugeben und frage mich, ob mein Arbeitgeber überhaupt das Recht hat, diese Informationen zu verlangen.

Ich mache mir Sorgen um meine Privatsphäre und um mögliche Konsequenzen, falls mein Arbeitgeber von meiner Krankheit erfährt. Daher möchte ich wissen, ob mein Arbeitgeber das Recht hat, meine Krankheitsinformationen zu erfahren und wie ich mich in dieser Situation am besten verhalte. Gibt es gesetzliche Regelungen, die meine Privatsphäre schützen und wie kann ich mich dagegen absichern?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Theodor Tiefbach

Piotr Gehrmann

Sehr geehrter Herr Tiefbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Offenlegung Ihrer Krankheitsinformationen gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Es ist verständlich, dass Sie sich um Ihre Privatsphäre sorgen und sich unsicher fühlen, wie Sie in dieser Situation am besten vorgehen sollen.

Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber gemäß des Datenschutzgesetzes (insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO) das Recht auf Informationen über Ihre Krankheit, jedoch nur in einem begrenzten Umfang. Der Arbeitgeber darf nur solche Informationen verlangen, die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Angaben darüber, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden und ob es Einschränkungen bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit gibt.

Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber detaillierte Informationen über Ihre Krankheit mitzuteilen. Sie haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und können selbst entscheiden, welche Informationen Sie preisgeben möchten. Es reicht in der Regel aus, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind und voraussichtlich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausfallen werden.

Um Ihre Privatsphäre zu schützen und sich gegen mögliche Konsequenzen abzusichern, empfehle ich Ihnen, sich schriftlich von Ihrem Arzt krankschreiben zu lassen und Ihrem Arbeitgeber nur die notwendigen Informationen mitzuteilen. Sie können auch eine Schweigepflichtentbindung gegenüber Ihrem Arzt erteilen, damit dieser Ihrem Arbeitgeber nur die relevanten Informationen mitteilen darf.

Sollte Ihr Arbeitgeber dennoch weitergehende Informationen verlangen oder Ihnen aufgrund Ihrer Krankheit Nachteile entstehen, haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Piotr Gehrmann

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Piotr Gehrmann