Darf ich gefundenes Geld behalten?
Juli 13, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Piotr Gehrmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Bernhard Eberstark und habe eine Frage bezüglich eines Fundes, den ich kürzlich gemacht habe. Letzte Woche habe ich auf dem Weg zur Arbeit einen Umschlag mit einer größeren Summe Geld auf der Straße gefunden. Der Betrag beläuft sich auf 500 Euro.
Ich bin mir unsicher, was ich mit dem Geld machen soll. Einerseits würde es mir finanziell sehr entgegenkommen, das Geld zu behalten. Andererseits weiß ich nicht, ob es rechtlich erlaubt ist, gefundenes Geld einfach zu behalten. Ich möchte mich nicht strafbar machen oder in rechtliche Schwierigkeiten geraten.
Deshalb meine Frage an Sie: Darf ich gefundenes Geld behalten? Gibt es gesetzliche Regelungen, die mir sagen, was ich in solch einer Situation tun soll? Welche Konsequenzen könnte es haben, wenn ich das Geld behalte oder es abgebe?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung bei dieser Frage und freue mich auf Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Eberstark
Sehr geehrter Herr Eberstark,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des gefundenen Geldes auf der Straße. Es ist verständlich, dass Sie sich in einer solchen Situation unsicher fühlen und rechtliche Bedenken haben. Ich werde versuchen, Ihnen eine ausführliche Antwort zu geben, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, was mit dem gefundenen Geld zu tun ist.
Grundsätzlich gilt in Deutschland das sogenannte "Fundsachenrecht", das regelt, wie mit gefundenen Gegenständen umzugehen ist. Gemäß § 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Finder verpflichtet, den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder dem Fundamt anzuzeigen. Dies gilt auch für gefundenes Geld. Der Finder hat die Pflicht, den Fund so lange aufzubewahren, bis der Eigentümer ermittelt wurde oder das Geld bei einer Behörde abgegeben werden kann.
Wenn der Eigentümer des Geldes innerhalb eines Jahres nicht ermittelt werden kann, geht das Eigentum an dem Geld auf den Finder über. Das bedeutet, dass Sie nach Ablauf dieser Frist das Geld behalten dürfen, ohne sich strafbar zu machen. Es ist wichtig, dass Sie den Fund ordnungsgemäß anzeigen und dokumentieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Wenn Sie das Geld behalten, ohne es anzuzeigen, machen Sie sich strafbar wegen Unterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch (StGB). Dies kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Es ist also ratsam, den Fund ordnungsgemäß zu melden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie das gefundene Geld behalten dürfen, wenn Sie es ordnungsgemäß anzeigen und aufbewahren, bis der Eigentümer ermittelt wurde. Wenn der Eigentümer nicht innerhalb eines Jahres gefunden wird, geht das Eigentum auf Sie über. Es ist also wichtig, den Fund korrekt zu handhaben, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen bei Ihrer Entscheidung weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Piotr Gehrmann
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