Welche Schritte muss ich beachten, um eine Scheidung einzureichen?
Juni 10, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Piotr Gehrmann
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Leonie Schlittmaier und stehe vor der schwierigen Entscheidung, mich von meinem Ehemann scheiden zu lassen. Wir sind seit 10 Jahren verheiratet und haben zwei Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren. In den letzten Jahren hat sich unsere Beziehung leider sehr negativ entwickelt und wir haben beschlossen, dass eine Trennung unumgänglich ist.
Ich bin mir unsicher, welche Schritte ich beachten muss, um die Scheidung einzureichen. Ich habe gehört, dass es verschiedene rechtliche und formale Aspekte gibt, die berücksichtigt werden müssen, und ich möchte sicherstellen, dass ich alles korrekt und ordnungsgemäß durchführe. Ich möchte auch sicherstellen, dass die Interessen meiner Kinder in diesem Prozess angemessen berücksichtigt werden.
Mein Ehemann und ich haben bereits über die Scheidung gesprochen und sind uns einig, dass wir uns einvernehmlich scheiden lassen möchten. Wir haben bereits einige Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht und Aufteilung des gemeinsamen Vermögens besprochen, sind uns aber noch nicht sicher, wie genau wir diese Themen rechtlich regeln können.
Daher meine konkrete Frage: Welche Schritte muss ich beachten, um eine einvernehmliche Scheidung einzureichen? In welcher Reihenfolge muss ich vorgehen und welche Unterlagen muss ich vorbereiten? Gibt es spezielle rechtliche Aspekte, die ich besonders beachten sollte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Leonie Schlittmaier
Sehr geehrte Frau Schlittmaier,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der einvernehmlichen Scheidung von Ihrem Ehemann. Es ist verständlich, dass dieser Prozess für Sie eine große Herausforderung darstellt, insbesondere wenn Kinder involviert sind. Es ist wichtig, dass Sie sich über die rechtlichen Schritte informieren, um sicherzustellen, dass die Scheidung korrekt und ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Zunächst einmal möchte ich betonen, dass es in Deutschland für eine einvernehmliche Scheidung keine gerichtliche Verhandlung benötigt wird. Sie können die Scheidung durch einen gemeinsamen Anwalt oder durch zwei Anwälte einreichen. Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, müssen Sie eine Scheidungsvereinbarung aufsetzen, in der alle wichtigen Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung geregelt sind. Diese Vereinbarung muss notariell beurkundet werden.
Um die einvernehmliche Scheidung einzureichen, müssen Sie einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Dieser Antrag muss alle relevanten Informationen enthalten, wie zum Beispiel Ihre Personalien, die Ihrer Kinder, das Trennungsdatum, die Einigung über Unterhalt und Sorgerecht sowie die notariell beurkundete Scheidungsvereinbarung. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt vorbereitet sind.
Es ist wichtig, dass die Interessen Ihrer Kinder angemessen berücksichtigt werden. Das Sorgerecht muss geregelt werden, entweder gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht für einen Elternteil. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das Sorgerecht aufgeteilt werden kann, abhängig von der individuellen Situation der Familie. Ein Anwalt kann Sie hierbei beraten und Ihnen helfen, die beste Lösung für Ihre Kinder zu finden.
Zusätzlich sollten Sie auch die finanziellen Aspekte wie Unterhalt und Vermögensaufteilung sorgfältig regeln. Es ist ratsam, alle finanziellen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, eine faire und gerechte Lösung zu finden, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig über die rechtlichen Schritte informieren und sich professionelle Unterstützung von einem Anwalt holen. Dies kann Ihnen dabei helfen, den Scheidungsprozess reibungslos und effizient abzuwickeln. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Piotr Gehrmann
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?