Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Baurecht HBO

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich wohne in Hessen in einem Zitat: "Wochenendhausgebiet das dem Freizeitwohnen... dient" (Kelkheim). Es gibt eine Baugrenze von 3 Metern. Ich habe eine Ausnahmegenehmigung für einen schmiedeeisernen Zaun beim Kreisbauamt beantragt, denn der B-Plan der Stadt von 2006 sieht Zäune aus Draht bis zu einer HÖhe von 2 Metern vor. Die beantragte Höhe schwankte zwischen 1,40 cm bis 1,90 cm, es wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt, der montierte Zaun überschreitet durch einige Zierstücke 5 x die Höhe von 2 Metern um 5 - 15cm. In der Einfahrt wird der Zaun durch 4 dorische, aus Beton gegossene, Säulen getragen. Beantragt waren 4 Natursteinpfeiler. Die Säulen sind 2,40 mc hoch. Wir haben jetzt einen Baustop, ein Widerspruchsverfahren ruht zur Zeit. Zuerst wurde vom Leiter des Kreisbauamtes in Aussicht gestellt, dass wenn der Bürgermeister einverstanden wäre, die Säulen mit ihren 40 cm Überstand stehen bleiben dürften. Nachdem ich diese mündliche Zusage hatte, sollte plötzlich erst auch noch der B-Plan geändert werden. (geht natürlich nicht!) Die gesamte Säulenanlage soll mit Bronzetieren, die miteinander "korrespondieren", bestückt werden. Dazu sollen Verse von Philosophen und Dichtern, die sich mit der Mensch-Tier Beziehung beschäftigen, die Säulen schmücken.
Jetzt meine Frage:
Kann ich nach der Hessischen BauO. Anlage 2 13.2 dieses, für mich, "Gesamtkunstwerk" nicht ohne behördliche Genehmigung erstellen? Der Begriff Denkmal wird nach meiner Recherche im Baurecht nicht eigens definiert, nur Denkmalschutz. Wenn ich nach der allgemeinen Auffassung der Funktion eines Denkmales gehe, soll es doch über Themen, die die Allgemeinheit interessieren/sollten, zum Nachdenken anregen. Ausserdem heisst es in dem Anhang auch: Denkmäler... und ähnliche!! Anlgagen bis zu einer Höhe von 4 Metern, ausser Gebäuden. Wer bestimmt jetzt ob es sich hier um ein Denkmal bzw. zumindest um eine ähnliche Anlage handelt?? Weder die involvierten Architekten noch meine Rechtsanwälte können mir dazu etwas Gehaltvolles sagen. Das Problem: Mit dem Kreisbauamt haben wir Stress, weil seit 3 Jahren ein Verfahren um die Haltung von 2 Pferden auf meinem Grundstück zusätzlich läuft (Zitat Bauamt:"Sie können einreichen was Sie wollen, wir werden es nicht genehmigen"). Deshalb wäre nur eine andere Stelle oder Behörde hilfreich.
Ich bin Tierärztin, meine alternative Berufswahl (zu brotlos) wäre Künstlerin gewesen.
Können Sie mir sagen wie ich es umgehen kann die Säulen auf 2 Meter kürzen zu müssen?? Zum Gebietscharakter: Hier herrscht ansonsten Anarchie, es gibt alle Sorten von Zäunen, einige auch deutlich zu hoch( ich weiß: Das Unrecht anderer rechtfertigt nicht das eigene, aber trotzdem...)
Vielen Dank für Ihre Bemühungen, viele Grüße

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider sehe ich keine andere Möglichkeit,als hier im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Ihre Argumente vorzubringen und auf eine Erweiterung der Ausnahmegenehmigung zu plädieren.

Die Idee mit dem Denkmal ist zwar gut,greift meines Erachtens aber nicht,da die bauliche Maßnahme im Kern bzw in einer Gesamtbetrachtung vorrangig dem Zweck der Abgrenzung des Grundstückes dient und nicht darstellerischen Zwecken.

Dennoch sollten Sie sich auf diese Argumentation berufen und die Argumentation gegebenenfall von einem im Baurecht tätigen Kollegen vor Ort ausarbeiten lassen.

Über die Frage hätte dann endgültig im weiteren Streitfall das zuständige Verwaltungsgericht zu entscheiden.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag und ein schönes Osterwochenende!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Bremerhaven

Amtsgerichtsbezirk: Bremerhaven

Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Versicherung AG
Taunusstr.1
65193 Wiesbaden



Die Rechtsanwaltskanzlei Newerla beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Familien-, dem Erb-, dem Wettbewerbs-, Internet- und Computerrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht.

Neben der klassischen
Rechtsberatung und der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung hat sich die Kanzlei auf die Erstellung sowie Überprüfung von Verträgen jeglicher Art, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Onlineauftritten sowie die Abwehr wettbewerbsrechtlicher, sowie marken- und urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

Expertenwissen:
  • Medienrecht
  • Internet-,Computerrecht
vollständiges Profil