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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn mein Flug aufgrund von überbuchten Plätzen annulliert wird?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich wende mich an Sie, da ich kürzlich eine unangenehme Erfahrung mit einer Flugannullierung aufgrund von überbuchten Plätzen gemacht habe und mich frage, ob ich Anspruch auf Entschädigung habe.

Die Situation war folgende: Ich hatte einen Flug für meine Geschäftsreise nach London gebucht und war pünktlich am Flughafen, um einzuchecken. Doch kurz vor dem Boarding wurde mir mitgeteilt, dass mein Flug aufgrund von überbuchten Plätzen annulliert wurde. Ich war natürlich sehr verärgert und musste meine Geschäftsreise umplanen, was zu zusätzlichen Kosten und Unannehmlichkeiten führte.

Meine Sorge ist nun, ob ich in dieser Situation Anspruch auf eine Entschädigung habe. Ich habe gehört, dass Passagiere bei Flugannullierungen aufgrund von überbuchten Plätzen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten können. Stimmt das und wie kann ich diese Entschädigung geltend machen?

Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung zu meiner Situation freuen und bitte um Informationen zu meinen Rechten als Passagier in diesem Fall. Gibt es spezifische Schritte, die ich unternehmen muss, um eine Entschädigung zu erhalten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Bahr

Fred Kock

Sehr geehrter Herr Bahr,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Situation mit der Flugannullierung aufgrund von überbuchten Plätzen. Es tut mir leid zu hören, dass Sie diese unangenehme Erfahrung machen mussten. Gerne möchte ich Ihnen einige Informationen zu Ihren Rechten als Passagier und mögliche Schritte zur Geltendmachung einer Entschädigung geben.

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Flugannullierungen aufgrund von überbuchten Plätzen tatsächlich Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Diese Verordnung schützt die Rechte von Fluggästen und legt fest, dass Airlines in solchen Fällen eine Entschädigung zahlen müssen, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen.

In Ihrem Fall scheint es sich jedoch um eine Annullierung aufgrund von überbuchten Plätzen zu handeln, was nicht als außergewöhnlicher Umstand gilt. Daher haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Um diese geltend zu machen, sollten Sie zunächst Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen und schriftlich Ihre Ansprüche geltend machen. Sie können dabei auf die EU-Verordnung 261/2004 verweisen und die Zahlung der Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro fordern.

Sollte die Fluggesellschaft sich weigern, Ihnen die Entschädigung zu zahlen, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder an einen Anwalt für Reiserecht wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Tickets und Kommunikation mit der Airline aufzubewahren, um Ihren Fall zu dokumentieren.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Entschädigung. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock
Rechtsanwalt für Reiserecht

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Fred Kock