Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?

Liebes Reiserecht-Team,

ich wende mich mit einer Frage bezüglich einer Flugverspätung an Sie. Letzte Woche hatte ich einen Flug von Berlin nach Mallorca gebucht, der aufgrund technischer Probleme am Flugzeug um mehr als vier Stunden verspätet war. Dadurch habe ich meinen Anschlussflug verpasst und musste eine zusätzliche Übernachtung am Flughafen sowie einen neuen Flug für den nächsten Tag buchen.

Meine Frage lautet daher: Habe ich in diesem Fall einen Anspruch auf Entschädigung? Ich bin mir unsicher, da ich schon einmal von einem ähnlichen Fall gehört habe, in dem die Fluggesellschaft sich geweigert hat, eine Entschädigung zu zahlen. Ich mache mir Sorgen, dass ich auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleiben könnte und würde gerne wissen, ob ich rechtlich gesehen Anspruch auf eine Entschädigung habe.

Können Sie mir bitte mögliche Lösungen oder Schritte aufzeigen, die ich unternehmen kann, um mein Recht auf Entschädigung geltend zu machen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe und Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Katja Lippert

Fred Kock

Sehr geehrte Frau Lippert,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer Flugverspätung und Ihrem möglichen Anspruch auf Entschädigung. Es tut mir leid zu hören, dass Sie aufgrund technischer Probleme am Flugzeug eine Verspätung von mehr als vier Stunden hinnehmen mussten und dadurch Ihren Anschlussflug verpasst haben. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, auf den zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben, und daher ist es wichtig, Ihre Rechte in dieser Situation zu kennen.

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste in solchen Fällen grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, wie lange die Verspätung am Endziel ist und wie weit die Flugstrecke ist. Bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden und einer Flugstrecke von über 3.500 km haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person. Da Ihr Flug von Berlin nach Mallorca eine Distanz von über 3.500 km hat und die Verspätung mehr als vier Stunden betrug, würden Sie in Ihrem Fall grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Fluggesellschaft in der Verantwortung ist, die Ihnen entstandenen Kosten zu erstatten, einschließlich der zusätzlichen Übernachtung am Flughafen und des neuen Flugtickets. Sie können daher die Fluggesellschaft auffordern, die Kosten zu erstatten und gleichzeitig eine Entschädigung für die Flugverspätung geltend machen. Falls die Fluggesellschaft sich weigert, die Entschädigung zu zahlen, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihr Recht durchzusetzen. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden, der Sie in diesem Prozess unterstützen kann.

Insgesamt haben Sie also gute Chancen, eine Entschädigung für die Flugverspätung zu erhalten und auch die Ihnen entstandenen Kosten erstattet zu bekommen. Ich empfehle Ihnen, sich umgehend an die Fluggesellschaft zu wenden und Ihren Anspruch geltend zu machen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Kock
Rechtsanwalt für Reiserecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Reiserecht

Fred Kock