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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Darf die Fluggesellschaft meinen Flug einfach streichen und mich umbuchen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich meines Fluges. Ich habe vor einiger Zeit einen Flug bei einer Fluggesellschaft gebucht, der nun kurzfristig gestrichen wurde. Die Fluggesellschaft hat mir mitgeteilt, dass sie mich auf einen anderen Flug umbuchen werden, der zu einem anderen Zeitpunkt und mit möglicherweise anderen Zwischenstopps stattfindet.

Ich bin besorgt, da ich meine Reise fest geplant habe und auf den ursprünglich gebuchten Flug angewiesen bin. Der plötzliche Flugstornierung hat meine Reisepläne durcheinander gebracht und ich bin unsicher, ob die Fluggesellschaft einfach so meinen Flug streichen und mich umbuchen darf. Ich frage mich, ob mir dadurch zusätzliche Kosten entstehen könnten und ob ich das Recht habe, auf eine Entschädigung oder alternative Lösungen zu bestehen.

Ich bitte Sie daher um Rat, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen soll. Gibt es rechtliche Schritte, die ich gegen die Fluggesellschaft unternehmen kann? Sollte ich die Umbuchung akzeptieren oder habe ich das Recht auf eine Rückerstattung meines Flugtickets? Ich bin dankbar für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre professionelle Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Fuchs

Fred Kock

Sehr geehrter Herr Fuchs,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der plötzlichen Stornierung Ihres Fluges und der damit verbundenen Umbuchung durch die Fluggesellschaft. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und sich unsicher fühlen, wie Sie in dieser Situation am besten vorgehen sollen. Als Rechtsanwalt für Reiserecht stehe ich Ihnen gerne mit meiner Beratung zur Seite.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Fluggesellschaften das Recht haben, Flüge kurzfristig zu stornieren und Passagiere auf andere Flüge umzubuchen. Dies ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften geregelt. Allerdings haben Sie als Passagier auch bestimmte Rechte und Ansprüche im Falle einer Flugstornierung.

Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) haben Passagiere in solchen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurde und die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. In Ihrem Fall, wenn die Fluggesellschaft den Flug kurzfristig storniert hat, könnten Sie also einen Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Des Weiteren haben Sie das Recht, zwischen einer Umbuchung auf einen anderen Flug und einer Rückerstattung des Flugtickets zu wählen. Sollten Sie die Umbuchung nicht akzeptieren können oder wollen, haben Sie das Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises. Die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet, Ihnen den Betrag innerhalb einer angemessenen Frist zurückzuerstatten.

In Bezug auf zusätzliche Kosten, die Ihnen durch die Stornierung und Umbuchung entstehen könnten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Wenn beispielsweise durch die Umbuchung zusätzliche Übernachtungskosten oder andere Ausgaben entstehen, können Sie diese Kosten von der Fluggesellschaft zurückfordern.

Um Ihre Rechte optimal zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden, empfehle ich Ihnen, sich umgehend mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen und Ihr Anliegen klar und deutlich zu kommunizieren. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie bei rechtlichen Schritten gegen die Fluggesellschaft.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Kock
Rechtsanwalt für Reiserecht

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