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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Was tun, wenn das gebuchte Hotel nicht den Erwartungen entspricht?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Anna Köhler und habe vor kurzem eine Reise gebucht, bei der ich in einem bestimmten Hotel untergebracht werden sollte. Leider entspricht das Hotel nicht meinen Erwartungen und ich bin sehr enttäuscht.

Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe über eine Online-Plattform ein Zimmer in einem Hotel gebucht, das mit vier Sternen bewertet war und eine hohe Kundenzufriedenheit aufwies. Als ich angekommen bin, musste ich feststellen, dass das Hotel in einem renovierungsbedürftigen Zustand war, das Zimmer klein und schmutzig war und der Service nicht den Standards eines vier Sterne Hotels entsprach.

Ich habe bereits versucht, das Problem vor Ort mit dem Hotelpersonal zu klären, jedoch wurden meine Beschwerden abgewiesen und mir wurde keine alternative Unterbringung angeboten. Ich fühle mich daher sehr unwohl und möchte gerne wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, um mein Geld zurückzubekommen oder eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Meine Sorge ist, dass ich viel Geld für eine Unterkunft bezahlt habe, die nicht den versprochenen Standards entspricht und ich meinen Urlaub dadurch nicht genießen kann. Ich würde gerne wissen, ob es rechtliche Schritte gibt, die ich gegen das Hotel einleiten kann und wie ich am besten vorgehen sollte, um mein Recht durchzusetzen.

Welche Möglichkeiten habe ich als unzufriedene Kundin, wenn das gebuchte Hotel nicht meinen Erwartungen entspricht?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Köhler

Fred Kock

Sehr geehrte Frau Köhler,

ich verstehe Ihre Enttäuschung über die Situation, in der Sie sich befinden, und bedauere, dass Ihre Erfahrung mit dem gebuchten Hotel nicht Ihren Erwartungen entspricht. In solchen Fällen ist es wichtig, zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen als unzufriedener Kunde zur Verfügung stehen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass Verbraucher im Reiserecht durch verschiedene Regelungen geschützt sind. So haben Sie als Verbraucher das Recht auf eine vertragsgemäße Erfüllung Ihrer Reiseleistungen. Dies bedeutet, dass das gebuchte Hotel die vereinbarten Standards, in diesem Fall die vier Sterne Bewertung, erfüllen muss. Wenn das Hotel jedoch nicht den vereinbarten Standards entspricht, liegt ein Mangel vor.

In einem solchen Fall haben Sie als Verbraucher verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Recht durchzusetzen. Zunächst sollten Sie Ihre Beschwerden schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Online-Plattform, über die Sie gebucht haben, geltend machen. Sie sollten dabei genau schildern, welche Mängel Sie festgestellt haben und welche Leistungen nicht erfüllt wurden. Fordern Sie eine angemessene Nachbesserung, eine alternative Unterkunft oder eine Preisminderung.

Sollte der Reiseveranstalter oder die Online-Plattform nicht auf Ihre Beschwerde reagieren oder keine angemessene Lösung anbieten, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall können Sie eine Reisepreisminderung, Schadensersatz oder sogar den Rücktritt vom Vertrag und die Erstattung des gezahlten Betrags verlangen.

Es ist wichtig, alle Beweise wie Fotos, Rechnungen oder Zeugenaussagen zu sammeln, um Ihre Ansprüche zu unterstützen. Zudem empfehle ich Ihnen, sich rechtzeitig an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt für Reiserecht zu wenden, um Ihre Rechte professionell vertreten zu lassen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in der Lage sind, Ihr Recht durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Kock
Rechtsanwalt

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Fred Kock