Baum auf Grenze -Niedersachsen
Februar 13, 2011 | 35,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
direkt an der Grundstückgrenze steht eine zirka 10m hohe
Birke. In unserem Garten haben wir ständig die abgebrochenen
Zweige, die Blätter und im Sommer den Birkensamen. Ferner hat der Nachbar direkt an der Grundstückgrenze einen Komposthaufen
sowie werden dort alte Fenster etc. gesammelt. Wir haben eine
lebendige Hecke und es gehen uns immer mehr der Lebensbäume ein. Letztes Jahr hat uns ein Landschaftsgärtner erklärt, dass dies an der Birke liegt - diese nimmt den Lebensbäumen das Wasser.
Können wir von dem Nachbarn verlangen:
1) die Birke zu entfernen oder wenigstend zurückzuschneiden
die Änste hängen zirka 2 - 3 Meter in unserem Garten
2) den Komposthaufen umzusetzen und die Müllhalde zu entfernen
Sehr geehrte Fragestellerin,
bei dieser Größe muss die Birke nach § 50 NNachbG
einen Abstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. Dieser Abstand wird nach § 51 NNachbG zur Mitte des Baumes gemessen.
Diesen Abstand müssten Sie messen. Wenn dieser weniger als
0,25 m beträgt, haben Sie nach § 53 I NNachbG grundsätzlich einen Beseitigungsanspruch.
Bei der Höhe von ca. 10 m ist jedoch zu vermuten, dass die Birke schon länger als 5 Jahre dort wächst und auch schon seit mehr als 5 Jahre höher als 1,2 m ist.
Damit dürfte das Recht eine Beseitigung oder ein Zurückschneiden zu verlangen nach § 54 II NNachbG ausgeschlossen sein.
Sie können nur noch verlangen, dass die Birke durch jährliches Beschneiden auf der jetzigen Höhe gehalten wird. § 54 II 2 NNachbG.
Soweit Äste über die Grundstücksgrenze hinaus auf Ihr Grundstück wachsen, können Sie nach § 1004 BGB verlangen, dass diese Äste abgesägt werden.
Einen Anspruch auf Umsetzung des Komposthaufens und der Ansammlung alter Fenster haben Sie nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?