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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Baum auf Grenze -Niedersachsen

direkt an der Grundstückgrenze steht eine zirka 10m hohe
Birke. In unserem Garten haben wir ständig die abgebrochenen
Zweige, die Blätter und im Sommer den Birkensamen. Ferner hat der Nachbar direkt an der Grundstückgrenze einen Komposthaufen
sowie werden dort alte Fenster etc. gesammelt. Wir haben eine
lebendige Hecke und es gehen uns immer mehr der Lebensbäume ein. Letztes Jahr hat uns ein Landschaftsgärtner erklärt, dass dies an der Birke liegt - diese nimmt den Lebensbäumen das Wasser.
Können wir von dem Nachbarn verlangen:
1) die Birke zu entfernen oder wenigstend zurückzuschneiden
die Änste hängen zirka 2 - 3 Meter in unserem Garten
2) den Komposthaufen umzusetzen und die Müllhalde zu entfernen

Bernhard Müller

Sehr geehrte Fragestellerin,

bei dieser Größe muss die Birke nach § 50 NNachbG
einen Abstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. Dieser Abstand wird nach § 51 NNachbG zur Mitte des Baumes gemessen.

Diesen Abstand müssten Sie messen. Wenn dieser weniger als
0,25 m beträgt, haben Sie nach § 53 I NNachbG grundsätzlich einen Beseitigungsanspruch.

Bei der Höhe von ca. 10 m ist jedoch zu vermuten, dass die Birke schon länger als 5 Jahre dort wächst und auch schon seit mehr als 5 Jahre höher als 1,2 m ist.
Damit dürfte das Recht eine Beseitigung oder ein Zurückschneiden zu verlangen nach § 54 II NNachbG ausgeschlossen sein.
Sie können nur noch verlangen, dass die Birke durch jährliches Beschneiden auf der jetzigen Höhe gehalten wird. § 54 II 2 NNachbG.
Soweit Äste über die Grundstücksgrenze hinaus auf Ihr Grundstück wachsen, können Sie nach § 1004 BGB verlangen, dass diese Äste abgesägt werden.


Einen Anspruch auf Umsetzung des Komposthaufens und der Ansammlung alter Fenster haben Sie nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Nachbarschaftsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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