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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Nervendes Katzen rufen

Meine Nachbarin (4 Reihenhäuser) ist Halterin einer Katze (Freigänger). Neuerdings hat die Nachbarin damit begonnen, ihre Katze abends zu rufen, dies beginnend gegen 22:00 h, teilweise auch noch um Mitternacht herum: Timmiiiiiiiiii-komm, komm Timmi, Timmi kooooom. Dies in einer Art von auf- und abschwellendem Singsang, den ich nur als nervig ansehen kann! Kann ich dagegen vorgehen?

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

In der Tat kann nach §§ 1004, 906 BGB ein Unterlassungsanspruch bestehen.

Zum einen gelten gerade ab 22 Uhr gewisse Ruhezeiten und zum anderen dürfen auch im Übrigen gewisse db-Werte nicht überschritten werden.

Sie sollten versuchen, zum einen Lärmprotokoll zu führen, also aufzuschreiben, wann und wie usw. die Dame ruft.

Dann sollte man versuchen, die Lautstärke zu messen.

Dann kann man auch einen Unterlassungsanspruch geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

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