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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Nachbarstreit

guten tag,
ich habe das problem, das der baum von meinem nachbar ständig im herbst seine blätter auf unser grundstück fallen lässt. was kann ioch dagegen rechtlich tun, da er sich strikt weigert, diese zu entfernen.
viele grüße
b. fritsch

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

In Anlehnung an § 906 Abs.1 BGB haben Sie als Nachbar gegen Ihren Nachbarn, der Ihr Grundstück durch Laubbefall beeinträchtigt grundsätzlich dann einen Rechtsanspruch auf Beseitigung, wenn Sie durch den Laubbefall wesentlich beeinträchtigt werden.

Damit eine solche wesentliche Beeinträchtigung Ihres Eigentums am Garten vorliegt, muss die Laubmenge jedoch sehr deutlich aus dem ortsüblichen Rahmen fallen.

Als Maßstab für diesen zulässigen Rahmen ist die Situation der benachbarten Grundstücke in der näheren Umgebung heranzuziehen. Stehen hier also vereinzelt Bäume und kommt es zu Laubbefall, so muss dieses demnach noch nicht zwangsläufig eine Beseitigungs- bzw. Kostentragungspflicht nach sich ziehen.

Solange der Nachbar seinen Garten "ortsüblich" nutzt, also keine Baumschule oder Ähnliches betreibt, sehe ich Ihre Chancen auf Durchsetzung eines entsprechenden Beseitigungsanspruches bezüglich des auf Ihr Grundstück fallenden Laubes als eher gering an.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen restlichen Sonntagabend

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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