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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Musik

ich wollte mich informieren wie laut man musik hören darf. mein nachbar hat nämlich um 23uhr meist immer noch seine musik so laut aufgedreht, dass ich nicht in ruhe lesen kann. nach mehrfachem bitten, dass er die musik leiser stellt, hat sich nichts getan. was kann ich dagegen tun? wie lang darf man laut musik hören?
gruß

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

die Nachtruhe geht von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Während der Nachtruhe sind alle vermeidbaren Geräusche zu unterlassen, die einen anderen stören könnten.

Wenn dagegen verstoßen wird, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Sie können dann das Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen. Die können dann ein Ordnungsgeld gegen den Störer verhängen.

Dafür ab welcher Lautstärke ein Geräusch als störend gilt, können die Werte der TA Lärm als Vergleich herangezogen werden. Diese hängen davon ab, wo Sie wohnen.

In Gewerbegebieten sind es 50 dB(A),

in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 45 dB(A),

in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 40 dB(A),

in reinen Wohngebieten 35 dB(A) und in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 35 dB(A).

In welchem Gebiet Ihre Wohnung liegt, ergibt sich aus dem von der Stadt oder Gemeinde aufgestellten Bebauungsplan.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Nachbarschaftsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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