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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Birkenwuchs

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes Problem stellt sich. Auf unserem Nachbargrundstück befinden sich mehere ca. 30 Jahre alte Birken. Diese sind ca. 1,50 von unserer Grundstücksgrenze entfernt (NRW). Die Höhe dieser Birken beträgt ca 15-20 Meter. Mittlerweile wachsen die Äste 5-6 Meter in unser Grundstück, nehmen uns die Sonne und verursachen den bekannten Dreck. Der Hauptstamm der größten Brike überschreitet die Grundstücksgrenze in ca 10 m Höhe. Kann ich verlangen das dieser zurückgeschnitten wird?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

das Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen regelt in § 41 I einen Grenzabstand von 2 m. Dieser Abstand wird nach § 46 von der Mitte des Stammes aus gemessen.
Da dieser Abstand nach Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht eingehalten wurde, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Beseitigung der Birken.
Dieser Anspruch ist nach § 47 jedoch ausgeschlossen, da nicht innerhalb von 6 Jahren seit der Anpflanzung Klage auf Beseitigung erhoben wurde. Sie schreiben selber, dass die Birken bereits 30 Jahre alt sind. Dieser Ausschluß bedeutet, dass Sie die Bäume dulden müssen. Dies dürfte auch für jene Teile der Bäume gelten, die auf Ihr Grundstück rüber wachsen, zumal eine Länge von 5 - 6 m nicht „über nacht" wächst, sondern die Bäume schon einige Zeit auf Ihr Grundstück wachsen.

Daher muss Ihre Frage in einer zusammenfassenden Bewertung des geschilderten Sachverhalts mit

Nein

beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Nachbarschaftsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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