Birkenwuchs
April 30, 2011 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem stellt sich. Auf unserem Nachbargrundstück befinden sich mehere ca. 30 Jahre alte Birken. Diese sind ca. 1,50 von unserer Grundstücksgrenze entfernt (NRW). Die Höhe dieser Birken beträgt ca 15-20 Meter. Mittlerweile wachsen die Äste 5-6 Meter in unser Grundstück, nehmen uns die Sonne und verursachen den bekannten Dreck. Der Hauptstamm der größten Brike überschreitet die Grundstücksgrenze in ca 10 m Höhe. Kann ich verlangen das dieser zurückgeschnitten wird?
Sehr geehrter Fragesteller,
das Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen regelt in § 41 I einen Grenzabstand von 2 m. Dieser Abstand wird nach § 46 von der Mitte des Stammes aus gemessen.
Da dieser Abstand nach Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht eingehalten wurde, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Beseitigung der Birken.
Dieser Anspruch ist nach § 47 jedoch ausgeschlossen, da nicht innerhalb von 6 Jahren seit der Anpflanzung Klage auf Beseitigung erhoben wurde. Sie schreiben selber, dass die Birken bereits 30 Jahre alt sind. Dieser Ausschluß bedeutet, dass Sie die Bäume dulden müssen. Dies dürfte auch für jene Teile der Bäume gelten, die auf Ihr Grundstück rüber wachsen, zumal eine Länge von 5 - 6 m nicht „über nacht" wächst, sondern die Bäume schon einige Zeit auf Ihr Grundstück wachsen.
Daher muss Ihre Frage in einer zusammenfassenden Bewertung des geschilderten Sachverhalts mit
Nein
beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?