Mietanpassung an Mietspiegel
November 17, 2010 | 35,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Hallo,
wir möchten ein Haus kaufen, in welchem eine Wohnung vermietet ist. Seit Abschluß des Mietvertrags (vor 15 Jahren)wurde keine Mietanpassung gemacht.
Ich würde den Mietpreis gerne auf den aktuellen Mietspiegel anpassen. Wohnung im Moment 98 m² Preis kalt € 255,00. Aktuelle Mietspiegel wäre 4,90/m².
Ist eine solche Anpassung von € 255,00 auf € 480,20 zulässig?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie das Haus kaufen und Eigentümer werden, gehen auch die Mietverhältnisse auf Sie über.
Sie können dann nach § 558 BGB die Miete entsprechend den örtlichen Gegebenheiten erhöhen. Wenn die Wohnung den Anforderungen des Mietspiegels entspricht, können Sie die Miete auch erhöhen.
Die Anpassung ist auch der Höhe nach nicht zu beanstanden.
Dazu ist der Mieter anzuschreiben und die Erhöhung anzukündigen und zu begründen. Zur Begründung muss auf den Mietspiegel eingegangen und dieser auch beigelegt werden.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10
07749 Jena
Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582
Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
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