außerordentliche Kündigung bei Geburt eines herzkranken Kindes
August 8, 2010 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Können wir eine Dachgeschoßwohnung außerordentlich kündigen, weil unser Kind mit einem Herzfehler geboren wurde und die Betreuung in überhitzten Räumen vermieden werden soll. Wir hatten 32°C. Der Vermieter hat uns sofort den Einbau einer Klimaanlage angeboten, ohne Mieterhöhung wegen der Modernisierung. Im Mietvertrag haben wir auf das gegenseitige Kündigen innerhalb von 2 Jahren verzichtet.
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Hier sehe ich leider keine Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung. Zum einen war Ihnen der Gesundheitszustand Ihres Kindes schon vor der Anmietung bekannt, zum anderen ist es auch bekannt, dass sich Dachgeschosswohnungen im Sommer mehr und schneller aufheizen, als beispielsweise eine Erdgeschosswohnung.
Letztendlich hat der Vermieter ihnen hier aufgrund des Einbaus der Klimaanlage Hilfe angeboten, so dass ich keine Unzumutbarkeit auf Ihrer Seite erkennen kann, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen kein positiveres Ergebnis mitteilen zu können.. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
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