Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Gewinnspielauslobung im Internet

Guten Abend,

wir betreiben eine Website und möchten ein Gewinnspiel unter allen Käufern eines bestimmten Zeitraums veranstalten.
Auf unserer Website gibt es drei Zahlungsarten: Überweisung, Lastschrift und Paypal.

Nun die Frage:
Kann man die Teilnehmer des Gewinnspiels auf den Personenkreis beschränken, der via Überweisung oder Paypal bezahlt?
Der Grund für die Frage ist die Vermutung, dass es sein könnte, dass Personen am Gewinnspiel teilnehmen, dann aber später, falls nicht der Gewinner, den Betrag vorsätzlich zurückbuchen.
Daher wäre es uns ein Anliegen, die Teilnehmer unmittelbar an die Zahlungsart zu koppeln.
Ist dies rechtlich möglich und wenn ja wie?

Vielen Dank

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Grundsätzlich kann man so vorgehen.

Es wäre dann in den AGB eine entsprechende Klausel zu dem Gewinnspiel aufzunehmen.

Das Vorgehen könnte zwar wettbewerbsrechtlichen Bedenken begegnen.

Dem steht hier aber entgegen, dass man die begrenzte Teilnehmerzahl mit den Zahlungsarten gut begründen kann.

Allerdings kann man auch alle Zahlungsarten einbeziehen und dann den Gewinn erst ausschütten, wenn die Rückbuchungsfrist von 6 Wochen vorbei ist.

Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

raschwerin@raschwerin.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Internet-,Computerrecht

Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

Die Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin berät Sie in (fast) allen rechtlichen Lebenslagen. Ich verstehe mich als Dienstleister - getreu dem Motto: Recht haben - Recht durchsetzen - Recht bekommen, berate ich meine Mandanten und wir erarbeiten gemeinsam einen Lösungsweg. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und auch gerichtlich. Ich arbeite vorzugsweise in den Rechtsgebieten Internetrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, aber auch im Familien-, Erb- und Strafrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Vertragsrecht (Mietverträge, Leihverträge, Eheverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Leasingverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen, Bauverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB); hier prüfe ich bestehende Verträge und AGB für Sie oder erstelle Verträge und AGB nach Ihren Anforderungen. Darüber hinaus sind auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen angesprochen, sich durch meine Kanzlei beraten und vertreten zu lassen.

vollständiges Profil