Unterhalt aus der Schweiz pfänden
Oktober 10, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Ich habe mit meinem Ex-Mann 2 Kinder. Dieser lebt und arbeitet jetzt in der Schweiz. Laut Berechnung
des Jugendamtes soll er an die Kinder 600 € Unterhalt bezahlen. Er bezahlt momentan nicht. Die Mitarbeiter
vom Jugendamt sind der Meinung in der Schweiz könne man sein Gehalt nicht pfänden. Stimmt das?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nein, das stimmt nicht.
Sie sollten ihn auf Unterhalt verklagen, wenn es noch keinen Unterhaltstitel vom Jugendamt gibt.
Dann haben Sie mit dem gerichtlichen Beschluss einen Titel und können auch grenzübergreifend pfänden.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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Jena
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