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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Ehepartner entwendet persönliche Unterlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:

Mein Ehemann und ich sind seit 17 Jahren verheiratet. Für ihn ist es die zweite Ehe und für mich die erste Ehe.
Aufgrund der schlechten Erfahrung mit der Scheidung der ersten Ehe haben wir eine notarielle Gütertrennung vereinbart.

Nun hat mein Ehemann mir im Laufe der Jahre fast das gesamte Vermögen übertragen, was aus ETF und Immobilien besteht.

Wir haben zwischen uns einen schriftlichen VErtrag geschlossen, dass bei einer Trennung zwischen uns, das gesamte Vermögen geteilt wird, also 50 % Ehemann und 50 % Ehefrau

Es wurde eine Akte erstellt, welcher diese von uns beiden unterschriebenen Verträge beinhaltet sowie unseren jeweiligen Testamente und Generalvollmachten.

Jetzt ist der Umstand eingetreten, dass wir uns trennen werden.

ein Ehemann hat ohne mein Wissen, diese Akte aus der ehelichen Wohnung entfernen lassen und einem Freund übergeben.

Ist das Rechtens, immerhin sind es auch meine Unterlagen und wie bekomme ich diese Akte/Unterlagen wieder. Welche Möglichkeiten habe ich? Polizei - Anzeige oder Rechtsanwalt - Zivilrecht.
M
Ich leben in Deutschland und mein Ehemann im Ausland.

Vielen Dank und mfg Irina Lode
Vielen lieben Dank

Bernhard Müller

Der Ordner mit den Unterlagen gehört beiden. Deshalb kann auch jeder den Ordner mitnehmen. Die Verträge werden von Ihrem Mann gebraucht, um die Rückübertragung der einen Hälfte durchsetzen zu können. Soweit in der Akte auch Ihr Testament oder von Ihnen erteilte Vollmachten sind, können Sie die Herausgabe von dem Freund verlangen, oder Sie machen einfach ein neues Testament.

Von dem Ehevertrag können Sie eine neue Ausfertigung beim Notar anfordern. Welche Immobilien Ihr Mann während der Ehe auf Sie übertragen hat, ergibt sich aus dem Grundbuch.
Der nur schriftliche Vertrag, dass Sie ihrem Mann im Fall der Trennung die Hälfte der Immobilien zurückgeben müssen, ist nach § 125 BGB sowieso nichtig. Denn dieser hätte genauso wie der vorherige Ehevertrag und die Übertragung der Immobilien notariell beurkundet werden müssen, um wirksam zu sein.
Sie können bei der Trennung und späteren Scheidung also einfach die übertragenen Immobilien behalten.

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Experte für Familienrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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