Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht
Juni 30, 2015 | 35,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Die Mutter und ich haben bezüglich unseres 5 jährigen Sohnes eine gemeinsame Umgangsvereinbarung getroffen.
In den vergangenen 3 Jahren nach der Trennung hat sich unser Sohn an regelmäßige gemeinsame Zeit mit seinem Vater gewöhnt. (Jedes zweite Wochenende und jeden Mittwoch auf Donnerstag. Dies hat zu einer innigen und vertrauensvollen Beziehung zwischen Kind und Vater geführt. Die Mutter hat nun die alleinige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich beantragt. Sie gibt als Begründung an, dass Sie ihre geschäftliche Aktivitäten ins Ausland verlagern möchte und unseren Sohn und ihr anderes Kind unbedingt mitnehmen möchte. Ich habe mich kooperativ gezeigt und geschrieben, dass Sie gerne nach Spanien gehen könne, wenn Sie weiterhin gewährleistet, dass unser Sohn regelmäßig Zeit mit seinem Vater verbringen kann. Könnte die Mutter damit durchkommen?
Ich möchte auf keinen Fall die das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren.
Freundliche Grüße.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Mutter braucht schon gute Argumente, um damit vor Gericht durchzukommen.
Im Zweifel muss ein Gutachten beurteilen, zu welchem Elternteil das Kind mehr Bindung hat und ob ein Umzug aus der vertrauten Umgebung und aus Deutschland weg förderlich für das Kind ist.
Wenn Sie eine dauerhafte Betreuung gewährleisten können, kann das Kind auch bei Ihnen bleiben.
Insoweit kann ein Gegenantrag gestellt werden und Ihrerseits das ABR gefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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