Hausverkauf Grundbuch
April 19, 2016 | 60,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Ich habe ein kleines Anliegen, es geht um folgendes:
Sie hat sich nach 10 Jahren von ihren Freund getrennt ( zwei gemeinsame Kinder) nicht verheiratet.
In der Zeit haben sie ein Haus gekauft ( Eigenkapitel und Abtragungen hat der Freund geleistet, Sie Haushalt Kinderbetreuen ) im Grundbuch ist sie mit x% angetragen.
Das Haus ist noch nicht komplett abbezahlt, die Grundschuld läuft auf beide Parteien. Das Haus wurde in der Zeit von beiden aufgewertet.
Er will das Haus jetzt verkaufen. Der Anwalt meint sie hätte keinen Anspruch auf die x% wegen BGB §812..
Ist das so ?
LG
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wurde, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht (BGH, Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 39/06).
Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Partner Miteigentümer einer Immobilie sind, der eine aber erheblich höhere Beiträge hierzu geleistet hat als der andere.
Iin Ihrem Fall scheint aber auch die Frau einige Leistungen erbracht zu haben, sodass ein völliger Ausschluss der Rechte aus dem Miteigentum nach § 812 BGB eher unwahrscheinlich ist. Für eine abschließende Beurteilung sind aber mehr Details erforderlich. Ich rate an, umgehend selbst einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort mit der konkreten Prüfung zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
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