Erbrecht der Enkel ?
Mai 7, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Guten Tag,
die Situation ist folgende: Ich bin 39 Jahre alt und mein leiblicher Vater ist verstorben. Ich bin seine einzige Tochter. Allerdings bin ich vor einigen Jahren (schon als Erwachsene) adoptiert worden (von dem neuen Ehemann meiner Mutter - bei beiden war ich auch aufgewachsen.) Die Adoption hat in der Weise stattgefunden, dass sie in der Wirkung wie eine Kindesadoption ist. D.h. ich habe seitdem keinerlei Rechte und Pflichten mehr in Bezug auf meinen leiblichen Vater.
Meine Frage ist nun:
Ich selbst bin natürlich nicht erbberechtigt, aber sind es meine Kinder ? (Da sie ja die Enkelkinder sind?)
Würde mich über eine schnelle Klärung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Zunächst einmal möchte ich Ihnen mein Beileid zum Tod Ihres leiblichen Vaters aussprechen.
Wenn das Familiengericht gemäß § 1772 BGB bestimmt hat, dass die Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen greifen sollen, so dürfte hier § 1755 Absatz 1 BGB einschlägig sein:
„Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.“
Das Erlöschen der Verwandtschaftsverhältnisse und somit auch der erbrechtlichen Ansprüche umfasst also grundsätzlich nicht nur das Adoptivkind selbst, sondern auch dessen Kinder („Abkömmlinge“), sodass Ihren Kindern leider kein Erbrecht zustehen dürfte.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
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