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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Erbrecht der Enkel ?

Guten Tag,

die Situation ist folgende: Ich bin 39 Jahre alt und mein leiblicher Vater ist verstorben. Ich bin seine einzige Tochter. Allerdings bin ich vor einigen Jahren (schon als Erwachsene) adoptiert worden (von dem neuen Ehemann meiner Mutter - bei beiden war ich auch aufgewachsen.) Die Adoption hat in der Weise stattgefunden, dass sie in der Wirkung wie eine Kindesadoption ist. D.h. ich habe seitdem keinerlei Rechte und Pflichten mehr in Bezug auf meinen leiblichen Vater.

Meine Frage ist nun:
Ich selbst bin natürlich nicht erbberechtigt, aber sind es meine Kinder ? (Da sie ja die Enkelkinder sind?)

Würde mich über eine schnelle Klärung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Wilking

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Zunächst einmal möchte ich Ihnen mein Beileid zum Tod Ihres leiblichen Vaters aussprechen.

Wenn das Familiengericht gemäß § 1772 BGB bestimmt hat, dass die Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen greifen sollen, so dürfte hier § 1755 Absatz 1 BGB einschlägig sein:

„Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.“

Das Erlöschen der Verwandtschaftsverhältnisse und somit auch der erbrechtlichen Ansprüche umfasst also grundsätzlich nicht nur das Adoptivkind selbst, sondern auch dessen Kinder („Abkömmlinge“), sodass Ihren Kindern leider kein Erbrecht zustehen dürfte.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Erbrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
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Fax: 0441-7779346
E-Mail: info@jan-wilking.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
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Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

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