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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Können außereheliche Kinder trotz Gütertrennung erben?

Vor meiner Ehe habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Dann habe ich geheiratet und mit meinem Ehemann einen Ehevertrag mit Gütertrennung und gegenseitigen Erb- und Pflichtteilverzicht abgeschlossen.
Der Ehevertrag sollte absichern, dass mein Sohn (19 Jahre) als alleiniger Erbe Alles von mir erbt.

Meine Eltern haben auch noch Eigentum, dass ich eventuell erben werde,

Mein Mann möchte jetzt noch eigene Kinder in Nigeria mit einer anderen Frau zeugen, die er später nach Deutschland holen möchte.

Nun meine Frage: sind diese Kinder ( die erst geplant sind) erbberechtigt?


Andre Stämmler

Sehr geehrte Ratsuchende,

sofern der zwischen Ihnen und Ihrem Mann geschlossene Erb- und Pflichteilsverzicht wirksam ist (insbesondere notarielle Beurkundung) , kann dieser nicht mehr Ihr Erbe sein. Infolge dessen werden auch die Kinder der neuen Frau nichts mehr von Ihrem Erbteil abbekommen.

Eine Ausnahme kann sich nur ergeben, wenn Ihr Sohn erbt, und ebenfalls verstirbt. In diesem Fall könnte unter bestimmten Voraussetzungen (keine Kinder, keine Ehefrau) wieder Ihr Ehemann erben.

Eine weitere Ausnahme könnte sich ergeben, wenn Sie die Kinder als Erben einsetzen oder diese adoptieren.

Bitte beachten Sie, dass diese Plattform nur geeignet ist, eine erste Übersicht zu geben und eine vollumfängliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Insbesondere kann nicht beurteilt werden, ob der Erbteilsverzicht wirksam ist.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Erbrecht

Andre Stämmler

Andre Stämmler

Jena

Seit Dezember 2011 bin ich selbstständiger Rechtsanwalt in meiner eigenen Kanzlei in Jena tätig.

Als Rechtsanwalt vertrete, berate und verteidige ich Sie unter anderem auf den Gebieten des Zivilrechts, Verkehrsrecht, Sozialrecht und Internetrecht mit den entsprechenden Unterkategorien. So umfasst meine Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivilrecht auch die Gebiete Familienrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Verbraucherschutzrecht usw. Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrecht umfasst u.a. das Kaufrecht, Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht sowie das Recht der Fahrerlaubnis.

Gerne stehe ich Ihnen aber auch in anderen Rechtsgebieten zur Verfügung. Fragen Sie einfach unverbindlich an. Sofern ich Ihnen einmal in einer Angelegenheit nicht weiterhelfen kann, ist es aber sicherlich möglich einen qualifizierten Kollegen zu finden.

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