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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Teilerbe ist privatinsolvent und verweigert jeglichen Kontakt zu den Miterben

Unsere Mutter ist verstorben und wir drei Kinder erben zu gleichen Teilen als Schluss-Erben (Testament liegt vor). Bei einem meiner Brüder läuft eine Privatinsolvenz.
In den Unterlagen meiner Mutter habe ich einen Zwangsvollstreckungsbescheid gefunden, der vom gegnerischen Anwalt meines insolventen Bruders kam, als mein Vater verstorben ist vor 5 Jahren. Meine Mutter war zu jener Zeit Alleinerbin und hat die Forderung damals nicht bezahlt.
Dieser Bruder kümmert sich um nichts und schickt unsere Briefe ungeöffnet zurück mit dem Hinweis \\\"falscher Empfänger, richtiger Empfänger ist mein Rechtsanwalt\\\". Soweit ich informiert bin, ist mein Bruder verpflichtet, seine Post entgegenzunehmen.
Von einem Rechtsanwalt haben wir, fast ein dreiviertel Jahr nach dem Tod unserer Mutter, nur einmal ein Schreiben bekommen, in dem er im Auftrag meines Bruders den für mich bestehenden Vollmacht(en) widerspricht und von uns anderen Geschwistern eine eidestattliche Versicherung verlangt. (Was bedeutet das?)
Außerdem verlangte er binnen 10 Tagen (Postlaufzeit eingerechnet!) Auskunft über das gesamte Vermögen meiner Mutter. Das habe ich abgelehnt, weil ich vollzeitberufstätig bin und habe ihn um eine praktikable Frist gebeten...., keine Rück-Antwort.
Wir wissen nicht, ob der Anwalt, der uns geschrieben hat, der Insolvenzverwalter unserer Bruders ist.
Nun erhebt sich für uns die Frage: an wen muss der Anteil meines insolventen Bruders ausbezahlt werden? an ihn? an den besagten Rechtsanwalt? an einen Insolvenzverwalter, von dem wir nicht einmal die Adresse wissen? Kann ich mich selbst (bei welchem Amtsgericht?) über den Stand der Privatinsolvenz meines Bruders informieren?
Ich habe jetzt wochenlang (immer an den freien Stunden der Wochenenden) den gesamten Wohnungsinhalt meiner Mutter katalogisiert und fotografiert.. Kann ich meinem Bruder für diese Zusatzarbeit eine Rechnung schicken bzw. den Betrag von vornherein vom seinem Erbe einbehalten?
Wird sein Erbteil durch die Privatinsolvenz geschmälert, oder bleibt es bei seinem Drittel?
Ich danke im voraus für Ihre schnelle und umfassende Antwort.

Stefan Steininger

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

eidestattliche Versicherung - Was bedeutet das?
- Sie müssen ein bestimmte Angabe machen. Vermutlich sollen Sie versichern, dass die Vermögensaufstellung vollständig ist. Dies müsste sich aber aus dem Schreiben ergeben.

an wen muss der Anteil meines insolventen Bruders ausbezahlt werden? an ihn? an den besagten Rechtsanwalt? an einen Insolvenzverwalter, von dem wir nicht einmal die Adresse wissen?
- Zahlungen gehen an den Bruder, solange der Anspruch nicht Ihnen gegenüber gepfändet oder abgetreten ist. Der Bruder muss sich dann korrekt verhalten. Befindet er sich in der Wohlverhaltensperiode, darf er 1/2 des Erbes behalten.

Kann ich mich selbst (bei welchem Amtsgericht?) über den Stand der Privatinsolvenz meines Bruders informieren?
- Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.insolvenzbekanntmachungen.de

Kann ich meinem Bruder für diese Zusatzarbeit eine Rechnung schicken bzw. den Betrag von vornherein vom seinem Erbe einbehalten?
- Leider nein, dies gehört zu den Aufgaben der Erben.

Wird sein Erbteil durch die Privatinsolvenz geschmälert, oder bleibt es bei seinem Drittel?
- Die Insolvenz ändert am Erbe nichts, es bleibt also bei 1/3.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

RA Steininger

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Experte für Erbrecht

Stefan Steininger