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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Mobbing, Burnout, Aufhebungsvertrag

Hallo,

ich brauche dringend Ihren Rat. Ich bin unbefristet angestellt und bekomme noch ein MBA-Studium 2 Jahre lang vom Unternehmen bezahlt. Seit einem guten Jahr wurde ich von meiner Vorgesetzten systematisch gemobbt. Einen Betriebsrat gibt in meinem Unternehmensbereich leider nicht, obwohl es sich um ein 10.000 Mann starkes Unternehmen handelt. Dadurch habe ich mich nicht vor den Mobbing Attacken schüützen können, selbst mehrere Gespräche mit der höheren Instanz haben nichts gebracht, im Gegenteil, man spielt gemeinsame Sache. Dadurch und durch eine tägliche Arbeitsbelastung von 10-14 Std. (bei Vertrauensarbeitszeit) sowie der Doppelbelastung durch das Studium bin ich krank geworden. Ich wurde 6 Wochen wg. Burnout krank geschrieben und bin in Therapie. Mein Arzt hat mich eigentlich weiterhin krank geschrieben, ich bin aber aus finanziellen Gründen und weil ich meinen guten Willen zeigen wollte, dennoch wieder zur Arbeit gegangen. Ich wurde sofort in ein neues Team versetzt und mit Aufgaben betraut, die mir überhaupt nicht liegen und mich degradieren. Das alles habe ich akzeptiert und wollte dennoch einen Neustart versuchen. Bereits bei diesem Versetzungsgespräch habe ich erläutert, dass ich weiterhin eigentlich krank geschrieben bin, aber dennoch arbeiten kommen möchte, mit dem Zugeständnis (auch in Absprache meines Arztes), dass ich 2-3 Mal pro Woche vormittag Arzttermine wahrnehmen muss.
Bereits in der 2. Woche im neuen Team kam man erneut auf mich zu und meinte, man sehe keine weitere Zukunft mehr für mich im Unternehmen. Man möchte mich loswerden und hat mir 2 Angebote unterbreitet, die ich bis zum 18.06. überdenken soll:

1.) sofortige Freistellung, Austritt zum 30.09., bezahltes MBA-Studium bis zum Studienende (Feb. 13), MBA-Betreuung durch die Oberchefin, sehr gutes Zeugnis, volle Zielerreichung
2.) sofortige Freistellung, Austritt zum 30.11, aber kein bezahltes MBA-Studium, Betreuung durch die Oberchefin, sehr gutes Zeugnis, volle Zielvereinbarung

Nun die Frage an Sie:
Was kann ich hier tun? Muss ich eines der Angebote annehmen? Was würde passieren, wenn ich ablehne? Könnte ich ggf. eigene Austrittsbedingungen stellen, und falls ja, welche kann ich anbringen? Kann ich eine Abfindung verlagen, wie hoch?
Insbesondere ist mir wichtig, Zeit zu gewinnen, da ich mich derzeit noch in Therapie befinde und nicht sofort wieder neu irgend wo anders starten kann. Voraussichtlich brauche ich ca. 6 Monate Zeit. Welche Möglichkeiten habe ich hier überhaupt?

Das es dringend ist, bitte ich Sie um Ihre schnellstmögliche Unterstützung!
Vielen Dank!

LG,
RE

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, auch eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen.

Dies ist zwar nur unter strengen Voraussetzungen möglich, aber in Ihrem Fall aufgrund der längerfristigen Krankschreibung nicht ausgeschlossen.

Allerdings können Sie es auch darauf ankommen lassen und insoweit auch bei dem Aufhebungsvertrag "pokern."

Sodann sollte folgendes beachtet werden, damit der Aufhebungsvertrag eine runde Sache wird:

Zur Sicherheit, zu Beweiszwecken und weil es das Gesetz verlangt, muss der Aufhebungsvertrag immer schriftlich abgefasst werden. Wird diese Schriftform nicht eingehalten, ist der Aufhebungsvertrag nichtig und das Arbeitsverhältnis besteht fort.

Im Einzelnen sollten folgende Punkte in dem Vertrag geregelt werden:

- Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Eine mögliche Abfindung (dies wird nicht Betracht kommen, wenn der Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitnehmers erfolgt, um den Arbeitgeber für einen neuen Arbeitsplatz vorzeitig zu verlassen.
- Freistellung des Arbeitnehmers.
- Urlaubsabgeltung, offene Vergütung, Entgeltfortzahlung.
- Rückgabe von Arbeitsmitteln (falls erforderlich).
- Wettbewerbsverbot (falls erforderlich).
- Zeugnis.
- Betriebliche Altersvorsorge (falls erforderlich).
- Belehrung über sozialrechtliche Folgen, wie Sperre von der Agentur für Arbeit (dies dient der Sicherheit des Arbeitgebers, ist meist aber nicht erforderlich, wenn der Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitnehmers erfolgt).
- Erledigungsklausel.
- Salvatorische Klausel.
- Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Da es auch beim Aufhebungsvertrag eine Menge zu beachten gibt, sollten Sie unbedingt rechtzeitig einen Rechtsanwalt damit beauftragen, einen entsprechenden Vertragsentwurf zu prüfen oder einen – Ihren Bedürfnissen entsprechenden – Vertrag zu entwerfen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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