Elternzeit, deutscher Arbeitgeber
Juni 3, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Situation: bin derzeit in Elternzeit und habe mit Zustimmung des Arbeitgebers vereinbart meine Taetigkeit mit 1. September wieder aufzunehmen
Frage:
Sollte ich im Juli oder August wieder schwanger werden muss mich der Arbeitgeber zurueck nehmen oder kann er mich verpflichten meine Elternzeit zu verlaengern? Ist es dem Arbeitgeber rechtlich moeglich, wenn ich am 1. September mitteile ,dass ich erneut schwanger bin, einen Aufloesungsvertrag anzubieten?
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich muss Sie der Arbeitgeber nach Ablauf der Elternzeit wieder zurücknehmen. Einzige Ausnahme sind Tätigkeiten, die eine Schwangere nicht durchführen darf Beispiel: Arbeiten am Röntgengerät.
Wenn dann das neue Kind geboren wurde, können Sie dafür erneut Elternzeit in Anspruch nehmen.
Einen Auflösungsvertrag kann Ihr Arbeitgeber immer anbieten. Sie sind jedoch nicht gezwungen, ein solches Angebot anzunehmen. Stattdessen können Sie darauf bestehen, solange wieder auf Ihrem alten Arbeitsplatz beschäftigt zu werden, bis der Mutterschutz wegen der neuen Schwangerschaft beginnt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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