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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Elternzeit, deutscher Arbeitgeber

Situation: bin derzeit in Elternzeit und habe mit Zustimmung des Arbeitgebers vereinbart meine Taetigkeit mit 1. September wieder aufzunehmen
Frage:
Sollte ich im Juli oder August wieder schwanger werden muss mich der Arbeitgeber zurueck nehmen oder kann er mich verpflichten meine Elternzeit zu verlaengern? Ist es dem Arbeitgeber rechtlich moeglich, wenn ich am 1. September mitteile ,dass ich erneut schwanger bin, einen Aufloesungsvertrag anzubieten?

Bernhard Müller

Sehr geehrte Fragestellerin,

grundsätzlich muss Sie der Arbeitgeber nach Ablauf der Elternzeit wieder zurücknehmen. Einzige Ausnahme sind Tätigkeiten, die eine Schwangere nicht durchführen darf Beispiel: Arbeiten am Röntgengerät.

Wenn dann das neue Kind geboren wurde, können Sie dafür erneut Elternzeit in Anspruch nehmen.

Einen Auflösungsvertrag kann Ihr Arbeitgeber immer anbieten. Sie sind jedoch nicht gezwungen, ein solches Angebot anzunehmen. Stattdessen können Sie darauf bestehen, solange wieder auf Ihrem alten Arbeitsplatz beschäftigt zu werden, bis der Mutterschutz wegen der neuen Schwangerschaft beginnt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Arbeitsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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