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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - welche Regelungen gelten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Peter Baumgart und arbeite seit fünf Jahren als angestellter Bürokaufmann in einem mittelständischen Unternehmen. Vor kurzem wurde ich leider krank und musste mich für mehrere Wochen krankmelden. Mein Arbeitgeber hat mir zwar meinen Lohn für die ersten sechs Wochen meiner Krankheit weitergezahlt, jedoch wurde mir danach mitgeteilt, dass ich ab der siebten Woche nur noch Krankengeld von der Krankenkasse erhalten würde.

Diese Information hat mich sehr verunsichert, da ich mir nicht sicher bin, ob mein Arbeitgeber richtig gehandelt hat. Ich frage mich, welche Regelungen im Krankheitsfall gelten und ob mein Arbeitgeber tatsächlich dazu berechtigt ist, meine Lohnfortzahlung nach sechs Wochen zu beenden. Ich mache mir Sorgen um meine finanzielle Situation, da Krankengeld oft deutlich niedriger ist als mein reguläres Gehalt.

Können Sie mir bitte erklären, welche gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten? Gibt es Ausnahmen, die es meinem Arbeitgeber erlauben, die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen zu beenden? Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Situation zu verbessern und meinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durchzusetzen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Baumgart

Alexander Lenzner

Sehr geehrter Herr Baumgart,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann ich verstehen, dass diese Situation für Sie sehr belastend ist und dass Sie sich Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen. Gerne erkläre ich Ihnen die gesetzlichen Regelungen und Ihre Rechte in dieser Angelegenheit.

Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Ihr Arbeitgeber ist also verpflichtet, Ihr Gehalt auch während Ihrer Krankheit für diesen Zeitraum weiterzuzahlen. Nach Ablauf dieser sechs Wochen haben Sie dann einen Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die es Ihrem Arbeitgeber erlauben, die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen zu beenden. Eine solche Ausnahme wäre beispielsweise, wenn Sie selbst schuldhaft an Ihrer Krankheit sind, zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Auch eine vorherige Krankheit oder eine bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit können Gründe sein, warum Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen beenden könnte.

In Ihrem Fall ist es wichtig, zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber diese Ausnahmen korrekt angewendet hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arbeitgeber unrechtmäßig handelt und Ihnen weiterhin Lohnfortzahlung zusteht, empfehle ich Ihnen, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihr Arbeitgeber im Recht ist und Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Zusätzlich dazu können Sie auch das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und versuchen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich nicht scheuen, diese auch einzufordern.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Genesung und Ihren weiteren beruflichen Werdegang.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Lenzner, Rechtsanwalt

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