Kündigung wegen Krankheit: Was sind meine Rechte?
Januar 12, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Alexander Lenzner
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,
ich heiße Clara Blumberg und arbeite seit fünf Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Vertriebsmitarbeiterin. In den letzten Monaten habe ich vermehrt gesundheitliche Probleme gehabt und musste deshalb öfter krankheitsbedingt zuhause bleiben. Vor kurzem hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass er aufgrund meiner häufigen Krankheitsausfälle eine Kündigung in Erwägung zieht.
Ich mache mir große Sorgen um meine berufliche Zukunft und frage mich, ob mein Arbeitgeber das Recht hat, mich aufgrund meiner Krankheit zu kündigen. Ich fühle mich ungerecht behandelt, da meine gesundheitlichen Probleme nicht absichtlich verursacht wurden und ich auch keinen Einfluss darauf habe.
Ich würde gerne wissen, welche Rechte ich in dieser Situation habe und ob es Möglichkeiten gibt, mich vor einer Kündigung wegen Krankheit zu schützen. Gibt es gesetzliche Regelungen, die mich als Arbeitnehmerin in solchen Fällen unterstützen? Was kann ich tun, um meine Arbeitsstelle zu behalten und meine Gesundheit zu schützen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Clara Blumberg
Sehr geehrte Frau Blumberg,
ich verstehe Ihre Sorgen und Ängste bezüglich einer möglichen Kündigung aufgrund Ihrer häufigen Krankheitsausfälle. In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmer in solchen Situationen schützen sollen. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber nicht einfach so aufgrund Ihrer Krankheit kündigen darf. Es gelten strenge Regeln und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen rechtmäßig ist.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber einen wichtigen Grund für die Kündigung haben muss, der in Ihrer Person liegt und ein Weiterbeschäftigungsinteresse entgegensteht. Eine häufige Krankheitsanfälligkeit alleine ist in der Regel kein ausreichender Grund für eine Kündigung.
Darüber hinaus muss Ihr Arbeitgeber vor einer Kündigung auch eine ärztliche Stellungnahme einholen, um die genaue Situation und die Prognose Ihrer Krankheit zu klären. Falls Ihre gesundheitlichen Probleme als chronisch oder dauerhaft eingestuft werden, könnte dies ebenfalls als Kündigungsschutzgrund gelten.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre gesundheitlichen Probleme offen und ehrlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber kommunizieren. Sie könnten auch vorschlagen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um Ihre Gesundheit zu verbessern und Ihr Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Zum Beispiel könnten flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Regelungen eine Möglichkeit sein, um Ihre Belastung zu reduzieren.
Wenn Ihr Arbeitgeber dennoch eine Kündigung ausspricht, können Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dort wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig war und ob Ihnen eine Abfindung zusteht.
Ich empfehle Ihnen, sich umgehend mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen, um Ihre Rechte zu klären und Ihre berufliche Zukunft zu schützen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und Unterstützung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Lenzner (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht)
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