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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Elternzeit beantragen - welche Schritte sind notwendig?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich heiße Babette Ullmann und arbeite seit fünf Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Projektmanagerin. Vor kurzem habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und plane, Elternzeit zu beantragen. Allerdings bin ich mir unsicher, welche Schritte dafür notwendig sind und wie ich vorgehen soll.

Zurzeit befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe vor, die Elternzeit direkt nach der Geburt meines Kindes zu beginnen. Mein Chef weiß bereits von meiner Schwangerschaft, aber bisher haben wir noch nicht über die konkreten Details der Elternzeit gesprochen. Ich mache mir Sorgen, dass es Probleme geben könnte, wenn ich den Antrag stelle oder dass mein Arbeitsplatz während meiner Abwesenheit gefährdet sein könnte.

Könnten Sie mir bitte erklären, welche Schritte ich genau unternehmen muss, um Elternzeit zu beantragen? Muss ich ein bestimmtes Formular ausfüllen oder reicht ein formloser Antrag an meinen Arbeitgeber? Gibt es Fristen, die ich einhalten muss, und welche Rechte habe ich während meiner Elternzeit? Darüber hinaus interessiert mich, ob mein Chef mich während meiner Abwesenheit kündigen könnte und wie ich mich dagegen absichern kann.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mit Ihren Fachkenntnissen zur Seite stehen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen würden. Ich möchte sicherstellen, dass meine Elternzeit reibungslos verläuft und dass ich nach meiner Rückkehr in meinen Job zurückkehren kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Babette Ullmann

Alexander Lenzner

Sehr geehrte Frau Ullmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Elternzeit in Ihrem unbefristeten Arbeitsverhältnis als Projektmanagerin in einem mittelständischen Unternehmen. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie am besten vorgehen sollten, um Ihre Elternzeit zu planen und mögliche Probleme zu vermeiden. Ich werde Ihnen im Folgenden ausführlich erläutern, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um die Elternzeit zu beantragen, welche Fristen einzuhalten sind und welche Rechte Sie während dieser Zeit haben.

Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmerin in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre geplante Elternzeit informieren müssen. Eine schriftliche Antragstellung ist empfehlenswert, um die Vereinbarkeit der Elternzeit mit Ihrem Arbeitsverhältnis klar zu regeln. In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend, in dem Sie den Zeitraum und die Dauer der Elternzeit angeben.

Es gibt auch gesetzliche Fristen, die Sie einhalten müssen. So müssen Sie den Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Wenn Sie die Elternzeit direkt nach der Geburt Ihres Kindes antreten wollen, empfehle ich Ihnen, Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Pläne zu informieren, damit dieser ausreichend Zeit hat, um sich auf Ihre Abwesenheit einzustellen.

Während Ihrer Elternzeit sind Sie vor einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber geschützt. Dieser Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Elternzeit gestellt haben, bis zum Ende der Elternzeit. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht aus betriebsbedingten Gründen während Ihrer Elternzeit kündigen darf. Sollte Ihr Arbeitgeber dennoch versuchen, Sie zu kündigen, können Sie sich rechtlich dagegen zur Wehr setzen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Zusammenfassend können Sie also Ihren Arbeitgeber über Ihre geplante Elternzeit informieren, einen formlosen Antrag stellen, die siebenwöchige Frist einhalten und während Ihrer Elternzeit vor einer Kündigung geschützt sein. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Lenzner
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Alexander Lenzner