Corona-Krise: Kündigung aufgrund wirtschaftlicher Probleme - ist das rechtens?
Oktober 17, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Alexander Lenzner
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich in einer schwierigen Situation bin und dringend rechtlichen Rat benötige. Mein Name ist Hans Hofstetter und ich arbeite seit fünf Jahren als Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen. Aufgrund der Corona-Krise hat mein Arbeitgeber massive wirtschaftliche Probleme und hat angekündigt, dass betriebsbedingte Kündigungen unausweichlich sind.
Ich mache mir große Sorgen um meine berufliche Zukunft, da ich meine Familie ernähren und mein Haus abbezahlen muss. Ich habe mich immer loyal und engagiert für das Unternehmen eingesetzt und fühle mich nun plötzlich unsicher und hilflos. Ich frage mich, ob es rechtens ist, dass mein Arbeitgeber mich aufgrund der wirtschaftlichen Probleme kündigen kann und ob es Möglichkeiten gibt, dies zu verhindern oder zumindest meine Rechte zu schützen.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten in Bezug auf betriebsbedingte Kündigungen während der Corona-Krise? Gibt es bestimmte Kriterien, die mein Arbeitgeber erfüllen muss, um mich kündigen zu können? Gibt es Alternativen zur Kündigung, wie zum Beispiel Kurzarbeit oder andere Maßnahmen, die mein Arbeitgeber ergreifen könnte, um die Situation zu verbessern?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser schwierigen Zeit Ihre rechtliche Expertise zur Verfügung stellen könnten und mir meine Rechte und Möglichkeiten in dieser Situation aufzeigen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Hofstetter
Sehr geehrter Herr Hofstetter,
ich verstehe Ihre Sorgen und Ängste in dieser schwierigen Situation und möchte Ihnen gerne weiterhelfen. Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Corona-Krise sind leider in vielen Unternehmen ein Thema geworden. Es ist wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber bestimmte gesetzliche Regelungen einhalten muss, um eine betriebsbedingte Kündigung durchführen zu können.
Gemäß § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) darf eine betriebsbedingte Kündigung nur aus betriebsbedingten Gründen erfolgen. Das bedeutet, dass es wirtschaftliche Gründe oder organisatorische Gründe geben muss, die eine Kündigung unumgänglich machen. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen können, dass die Kündigung aufgrund der wirtschaftlichen Probleme des Unternehmens notwendig ist und andere Maßnahmen, wie zum Beispiel Kurzarbeit oder andere Alternativen, nicht ausreichen, um die Situation zu verbessern.
Des Weiteren muss Ihr Arbeitgeber das sogenannte Ultima-Ratio-Prinzip beachten, das besagt, dass die Kündigung das letzte Mittel sein sollte, um die wirtschaftlichen Probleme zu lösen. Es müssen also zuvor alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
In Bezug auf die Corona-Krise gibt es auch spezielle Regelungen, die in Betracht gezogen werden sollten. So wurde beispielsweise das Kurzarbeitergeld ausgeweitet, um Unternehmen zu unterstützen und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Ihr Arbeitgeber könnte also prüfen, ob Kurzarbeit eine Option wäre, um die wirtschaftliche Situation zu verbessern.
Es ist wichtig, dass Sie sich im Falle einer betriebsbedingten Kündigung rechtzeitig an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Rechte zu schützen und mögliche rechtliche Schritte zu prüfen. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre spezifische Situation genauer zu besprechen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Lenzner
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