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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Weiterbildung während der Arbeitszeit - steht mir das zu?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich heiße Babette Rademacher und arbeite seit drei Jahren als Bürokauffrau in einem mittelständischen Unternehmen. In meinem Arbeitsvertrag ist keine Klausel zur Weiterbildung während der Arbeitszeit enthalten. Nun bin ich jedoch daran interessiert, mich beruflich weiterzuentwickeln und fortzubilden, um meine Fähigkeiten zu erweitern und meine Karrierechancen zu verbessern.

Aktuell habe ich das Gefühl, dass meine derzeitigen Aufgaben mich nicht mehr ausreichend fordern und ich möchte gerne neue Qualifikationen erwerben. Allerdings habe ich Bedenken, dass mein Arbeitgeber mir keine Freistellung für eine Weiterbildung während der Arbeitszeit gewähren wird. Ich frage mich daher, ob ich ein Recht darauf habe, während meiner Arbeitszeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und ob mein Arbeitgeber verpflichtet ist, mich dabei zu unterstützen.

Ich möchte gerne wissen, welche rechtlichen Grundlagen und Regelungen es in Bezug auf Weiterbildungen während der Arbeitszeit gibt und ob mein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, mich bei meiner beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Falls mir ein Anspruch auf Weiterbildung zusteht, wie kann ich diesen gegenüber meinem Arbeitgeber geltend machen, ohne mein Arbeitsverhältnis zu gefährden?

Ich würde mich sehr über Ihre professionelle Einschätzung zu diesem Thema freuen und bin gespannt auf mögliche Lösungsansätze, die mir helfen könnten, meine beruflichen Ziele zu erreichen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Babette Rademacher

Alexander Lenzner

Sehr geehrte Frau Rademacher,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Weiterbildung während der Arbeitszeit. Es ist sehr lobenswert, dass Sie sich beruflich weiterentwickeln und Ihre Qualifikationen erweitern möchten, um Ihre Karrierechancen zu verbessern. In der heutigen Arbeitswelt ist lebenslanges Lernen und kontinuierliche Weiterbildung von großer Bedeutung, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es in Deutschland kein generelles gesetzliches Recht auf Weiterbildung während der Arbeitszeit gibt. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Sie während Ihrer Arbeitszeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen. Es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag eine entsprechende Regelung vereinbart.

Allerdings gibt es durchaus Möglichkeiten, wie Sie dennoch eine Weiterbildung während der Arbeitszeit in Anspruch nehmen können. Zum einen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber verhandeln und eine individuelle Vereinbarung treffen. Es ist empfehlenswert, ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu suchen und Ihre Motivation sowie die Vorteile einer Weiterbildung für das Unternehmen darzulegen. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Des Weiteren können Sie prüfen, ob es andere Modelle der Weiterbildung gibt, die neben der Arbeitszeit stattfinden, wie beispielsweise Abendkurse, Fernstudium oder Wochenendseminare. Hierbei können Sie Ihre Freizeit für Ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen, ohne dass Ihr Arbeitgeber Sie freistellen muss.

Falls Sie dennoch den Wunsch haben, während der Arbeitszeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen und Ihr Arbeitgeber sich dagegen stellt, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. In einem solchen Fall wäre es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um Ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber kommunizieren und gemeinsam nach Lösungen suchen, die sowohl Ihre beruflichen Ziele als auch die Interessen des Unternehmens berücksichtigen. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer beruflichen Weiterentwicklung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Lenzner
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Alexander Lenzner