Darf mein Arbeitgeber mir das Rauchen in der Pause verbieten?
Oktober 21, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Alexander Lenzner
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Jonas Busse und arbeite seit drei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen. In den letzten Wochen hat mein Arbeitgeber eine neue Regelung eingeführt, die besagt, dass Rauchen während der Arbeitszeit, auch in den Pausen, nicht gestattet ist. Diese Regelung betrifft mich persönlich sehr, da ich regelmäßig in den Pausen eine Zigarettenpause einlege, um mich zu entspannen und Stress abzubauen.
Ich verstehe, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist und dass mein Arbeitgeber das Wohl seiner Mitarbeiter im Blick hat. Allerdings fühle ich mich in meiner persönlichen Freiheit eingeschränkt und frage mich, ob mein Arbeitgeber das Rauchen in den Pausen tatsächlich verbieten darf. Ist diese Regelung rechtlich zulässig oder habe ich das Recht, in meiner Pause zu rauchen?
Ich mache mir Sorgen, dass diese Regelung einen Präzedenzfall schaffen könnte und weitere Einschränkungen meiner persönlichen Freiheit folgen könnten. Gibt es Möglichkeiten, gegen diese Regelung vorzugehen oder mit meinem Arbeitgeber eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten akzeptabel ist?
Ich bitte um Ihre fachkundige Einschätzung zu dieser Situation und um mögliche rechtliche Schritte, die ich in Erwägung ziehen kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Busse
Sehr geehrter Herr Busse,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der neuen Regelung Ihres Arbeitgebers zum Rauchverbot während der Arbeitszeit, auch in den Pausen. Es ist verständlich, dass Sie sich in Ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen und sich Gedanken darüber machen, ob diese Regelung rechtlich zulässig ist.
Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber als Inhaber des Hausrechts gewisse Regeln und Vorschriften für das Verhalten der Mitarbeiter am Arbeitsplatz aufstellen kann. Dazu gehört auch die Regelung, dass das Rauchen während der Arbeitszeit untersagt ist. Allerdings gibt es auch Grenzen dieser Regelung, die im Einklang mit dem Arbeitsrecht stehen müssen.
In Bezug auf das Rauchverbot in den Pausen ist zu beachten, dass diese Pausen grundsätzlich der Erholung und Entspannung der Mitarbeiter dienen sollen. Somit könnte ein generelles Rauchverbot in den Pausen als unverhältnismäßige Einschränkung der persönlichen Freiheit angesehen werden. Es ist daher empfehlenswert, mit Ihrem Arbeitgeber in den Dialog zu treten und mögliche Alternativen zu diskutieren, die sowohl das Gesundheitsinteresse des Arbeitgebers als auch Ihr persönliches Bedürfnis nach Entspannung berücksichtigen.
Falls Sie sich dennoch gegen diese Regelung zur Wehr setzen möchten, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Hierbei wäre es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu prüfen. Möglicherweise könnte eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber gefunden werden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, in solchen Situationen sachlich zu bleiben und im Sinne einer konstruktiven Lösung zu handeln. Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Lenzner
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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