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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Darf mein Arbeitgeber mich einfach versetzen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich meiner aktuellen Arbeits situation. Mein Name ist Friedhelm Vollmann und ich arbeite seit fünf Jahren als Vertriebsmitarbeiter in einem Unternehmen. Vor kurzem hat mein Arbeitgeber mir mitgeteilt, dass ich ab nächstem Monat an einen anderen Standort versetzt werden soll, der deutlich weiter von meinem Wohnort entfernt ist.

Ich bin sehr besorgt darüber, da diese Versetzung für mich massive Auswirkungen auf mein persönliches Leben haben würde. Ich habe eine Familie und bin der Hauptverdiener, sodass ein Umzug oder eine tägliche lange Anfahrt für mich und meine Familie große finanzielle und zeitliche Belastungen bedeuten würde.

Ich frage mich daher, ob mein Arbeitgeber überhaupt das Recht hat, mich einfach so zu versetzen, ohne meine Zustimmung oder ohne Rücksicht auf meine persönlichen Umstände. Gibt es gesetzliche Regelungen oder Klauseln in meinem Arbeitsvertrag, die eine solche Versetzung legitimieren? Gibt es mögliche rechtliche Schritte, die ich in dieser Situation ergreifen kann, um die Versetzung zu verhindern oder zumindest zu verzögern?

Ich bin für jede Hilfe und Beratung dankbar, da ich momentan sehr verunsichert bin und nicht weiß, wie ich mit dieser unerwarteten Situation umgehen soll. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Vollmann

Alexander Lenzner

Sehr geehrter Herr Vollmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer aktuellen Situation als Vertriebsmitarbeiter und der geplanten Versetzung an einen anderen Standort durch Ihren Arbeitgeber. Ich verstehe Ihre Besorgnis hinsichtlich der Auswirkungen, die eine solche Versetzung auf Ihr persönliches Leben haben könnte, insbesondere da Sie eine Familie haben und der Hauptverdiener sind.

In Deutschland regelt das Arbeitsrecht grundsätzlich die Versetzung von Arbeitnehmern. Eine Versetzung an einen anderen Standort kann grundsätzlich nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers erfolgen. Wenn Ihr Arbeitsvertrag keine Regelungen zur Versetzung enthält, ist eine einseitige Versetzung durch den Arbeitgeber in der Regel nicht zulässig.

Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen eine Versetzung auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich sein kann. Zum Beispiel, wenn im Arbeitsvertrag eine sogenannte Versetzungsklausel enthalten ist, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, den Arbeitnehmer an einen anderen Standort zu versetzen. Auch betriebliche Gründe, wie zum Beispiel wirtschaftliche Gründe oder organisatorische Erfordernisse, können eine Versetzung rechtfertigen. In diesem Fall müsste Ihr Arbeitgeber jedoch nachweisen, dass die Versetzung aus betrieblichen Gründen notwendig ist.

Wenn Sie Bedenken gegen die geplante Versetzung haben, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und Ihre Bedenken und persönlichen Umstände zu schildern. Möglicherweise kann eine Einigung im Rahmen eines Gesprächs gefunden werden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Sollte keine Einigung erzielt werden können, könnten Sie sich an mich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Mögliche rechtliche Schritte, die Sie in Betracht ziehen könnten, sind zum Beispiel die Erhebung einer Klage vor dem Arbeitsgericht, um die Rechtmäßigkeit der Versetzung überprüfen zu lassen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen, um eine angemessene Lösung für Ihre Situation zu finden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können und stehe Ihnen gerne für weitere Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Lenzner
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Alexander Lenzner