Befristete Freie Mitarbeit
August 5, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Frage: Ich erhielt einen 3 monatigen befristeten Vertrag für eine Freie Mitarbeit in einer Firma. Dieser befristete Vertrag wurde aufgrund meines Erfolges ein weiteres mal verlängert um die gleiche Zeit. Mittlerweile habe ich mich sehr gut eingearbeitet und vermittele der Firma lukrative Aufträge. Da die Verlängerung dort bald wieder ausläuft, scheue ich mich davor wieder eine freie Mitarbeit einzugehen. Zumal ich lukrative Aufträge vermittele an die Firma! Kann man hier keine Einstellung erzielen?
Wenn nicht, wie hoch ist eine Erfolgsprovision auf vermittelte Aufträge?
Kann man freie Mitarbeit überhaupt ständig befristen? Somit erhalte ich keine Sozialleistungen.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eine freie Mitarbeiter ist nicht auch automatisch ein Anstellungsverhältnis.
Daher gelten hier keine strengen Befristungsregelungen.
Im Grunde kann die freie Mitarbeit auch weiterhin befristet erfolgen.
Allerding wären die Grenzen der freien Mitarbeit hier zu prüfen; ob nicht vielleicht eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Dann geht der Arbeitgeber die Gefahr ein, dass doch ein Anstellungsverhältnis vorliegt.
Insoweit sollten Sie das Gespräch suchen und auf das Thema Scheinselbstständigkeit hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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