Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Zeitarbeit Krankschreibung

Arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma, der aktuelle Einsatz läuft sein 6 Monaten, habe mehrfach angefragt, ob es möglich wäre einen anderen Einsatz für mich zu finden, ohne Erfolg. Letzte Woche, nachdem ich 2 Tage Urlaub genommen hatte, bin ich am folgendem Tag zum Arzt gegangen, weil ich mich nicht mehr in der Lage fühle zu dem Einsatz zu gehen. Der Arzt hat mich jetzt für 4 Wochen krankgeschrieben. Die ZAF fragt nun, was ich denn habe und ob sie mich unterstützen können und ob es was mit dem Einsatz zu tun hat.

Meine Frage wäre, was ich der der ZAF antworte, bzw. ob ich überhaupt antworten sollte. Habe Bedenken, dass sie mir aus meinen Antworten einen Strick drehen.

Andreas Scholz

Guten Tag,

nachdem Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, brauchen Sie nicht mehr zu machen, als Ihre AU dem AG unverzüglich zu übersenden.

Sie schulden dem AG darüber hinaus keinerlei Auskunft über Ihren Gesundheitszustand oder andere Auskünfte.

Von daher ist eine Rückmeldung beim AG nicht zwingend und vom Gesetz auch nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Scholz, Rechtsanwalt

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Experte für Arbeitsrecht

Andreas Scholz