Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag Vertrauensbasis

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne einen Arbeitsvertrag prüfen lassen zum Thema "Vertrauen".

Seitens meines Arbeitgebers besteht der Wunsch für eine Neueinstellung einen Arbeitsvertrag zu entwerfen, der komplett auf "Vertrauensbasis" beruht.
Sprich es soll eine freie Zeiteinteilung / keine Pflichtstunden / kein Überstundenausgleich / Urlaub geben.

Im Anhang habe ich Ihnen einmal einen Arbeitsvertrag Entwurf mitgeschickt. Ist dieser so umsetzbar?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Im Rahmen einer Onlineberatung ist es im Rahmen einer Vertragsprüfung fast unmöglich jede einzelne Klausel zu bewerten und dazu Stellung zu nehmen.

Daher handhabe ich es immer so, den Vertrag allgemein zu prüfen, Ihnen eine allgemeine Einschätzung des Vertrages zu geben und Ihnen dann natürlich noch die Möglichkeit zu geben, zu bestimmten Klauseln gezielte Fragen zu stellen.

Leider kann ich den Arbeitsvertrag hier nicht als Datei finden - reichen Sie diesen gern nach.

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Klauseln haben, beantworte ich diese gern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt


fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Arbeitsrecht

Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

Die Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin berät Sie in (fast) allen rechtlichen Lebenslagen. Ich verstehe mich als Dienstleister - getreu dem Motto: Recht haben - Recht durchsetzen - Recht bekommen, berate ich meine Mandanten und wir erarbeiten gemeinsam einen Lösungsweg. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und auch gerichtlich. Ich arbeite vorzugsweise in den Rechtsgebieten Internetrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, aber auch im Familien-, Erb- und Strafrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Vertragsrecht (Mietverträge, Leihverträge, Eheverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Leasingverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen, Bauverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB); hier prüfe ich bestehende Verträge und AGB für Sie oder erstelle Verträge und AGB nach Ihren Anforderungen. Darüber hinaus sind auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen angesprochen, sich durch meine Kanzlei beraten und vertreten zu lassen.

vollständiges Profil