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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

schwanger und neue Arbeit aufnehmen?

Guten Abend,

Ich habe vor kurzem erfahren, dass ich schwanger bin. Gerade bin ich in der 9.Woche. Ich habe nun eine Jobzusage, ich kann dort am 1.2.17 anfangen zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag ist befristet, es handelt sich um ein Management-Trainee Programm. Darf ich den Arbeitsvertrag unterschreiben ohne sofort mitzuteilen, dass ich schwanger bin? Bis zur 12.Schwangerschaftswoche ist es ja noch ein Risiko, manche verlieren ja das Kind noch. Meine Ärztin hat mir schon die Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt, Geburtstermin wäre der 19.8.17.
Also darf ich rechtlich gesehen den Vertrag unterschreiben ohne dass ich später Probleme bekomme? Ich hatte noch ein anderes Jobangebot und hatte dort ehrlich gesagt dass ich schwanger bin, dort haben sie mir dann gesagt dass ich den Job doch nicht mehr bekomme. Daher habe ich auch Angst.
Danke für Ihre Hilfe.

Jan Wilking

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie müssen dem Arbeitgeber vor Unterschrift nicht mitteilen, dass Sie schwanger sind. Sogar bei einer als Schwangerschaftsvertretung (!) befristet eingestellten Arbeitnehmerin hat die Rechtsprechung (LAG Köln, 11.10.2012 - 6 Sa 641/12 ) eine Offenbarungspflicht verneint. Nach Antritt des Arbeitsverhältnisses sollten Sie den Arbeitgeber aber zeitnah informieren, da dieser ggf. Maßnahmen für den Mutter- und Kindesschutz ergreifen muss. Sie sind dann durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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Experte für Arbeitsrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

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