Marktanpassung?
Gefragt am 01.06.201209:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4990
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe hier das Gutachten über den Verkehrswert eines Einfamilienhausgrundstückes vorliegen, bei dem der Gutachter einen Sachwert des Objektes von 265.000 € ausweist und dann einen Abschlag von 30 % macht, so dass der eigentliche Wert 186.000 € beträgt. Er nennt das Marktanpassung. Ist diese Vorgehensweise richtig bzw. ist das ein Zeichen von Unseriosität?
Danke vorab und beste Grüße

09:07 Uhr
Antwort von Marco Seidler (Frage zu Grundstücksbewertungen)
Sehr geehrter Fragesteller,
der Gutachter hat das Sachwertverfahren angewandt, welches in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV § 23ff.) seit dem 01.07.2010 geregelt ist (vorher WertV).
Beim Sachwertverfahren wird der Einzelwert bzw. -kosten von Grundstück, Gebäude und Außenanlagen ermittelt.
Der Wert des Gebäudes wird z.B. mittels eines Modells ermittelt, bei dem durchschnittliche Kosten für die Herstellung eines Gebäudes anhand von Flächen- oder Raummaßen ermittelt werden (Normal-herstellungskosten) und auf die Flächen- oder Raummaße des Bewertungsobjektes bezogen werden ...
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