Teilungsversteigerung und Schuldverhältnisse
Gefragt am 04.05.202311:44 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Noch offen | Aufrufe: 496
Guten Tag,
Hintergrund:
Ein Haus gehört zu jeweils 1/2 Person A und Person B; Es besteht ein Darlehen auf das Haus - Darlehensnehmer waren Person A und Person B gemeinsam, zu je einer Hälfte. Es bestehen keine besondere Vereinbarungen zwischen Person A und Person B.
Das Haus ging in die Teilungsversteigerung, und Person A kauft das Haus.
Das Darlehen muss nun von Person A (dem Ersteher) zurückgezahlt werden. Die Bank verlangt die Grundschuld (nicht Restschuld) zurück. Diese wird von Person A beglichen.
Im folgenden sind die Beträge illustrativ.
Grundschuld der Darlehen: 150T
Restschuld der Darlehen: 90T
Person A zahlt in voller Höhe die Grundschuld von 150T an die Bank. Die Bank bedient davon die 90T Restschuld. Die Bank kann nun die überbezahlten 60T auskehren. [Darüberhinaus zahlt Person B 45T (ihren Anteil der Restschuld) an Person A]
Meine Frage betrifft die überbezahlten 60T: muss laut Gesetz dieser Betrag zu je einer Hälfte an Person A und Person B ausgezahlt werden, oder bekommt Person A die 60T komplett zurück (analog zur Handhabung der Restschuld)?
Vielen Dank
11:44 Uhr
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