Widerrufsrecht Garantie Gewährleistung bei Fernosthändler und lokalen Kundschaft
Gefragt am 19.11.201208:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2962
Gegeben sei folgende Konstelation: Ein deutscher Verkäufer tritt als Geschäftsvermittler auf Provisionsbasis zwischen Fernöstlichen Händler die ihre Waren (in erster Linie Elektronik) verkaufen möchte und Kundschaft der großen Verkaufsplattformen wie Amazon / Ebay auf. Dies ist notwendig da der Vermittler selbst nicht über Liquidität verfügt und die Ware nicht vom Händler einkaufen kann um sie selbst zu verkaufen.
Meine Frage ist nun: in wiefern muß der Vermittler die deutschen gesetzlichen Vorgaben wie beispielweise 14-tätiges Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz, 6 Monate Garantie, 2 Jahre Gewährleistungsfrist oder Produkthaftung erfüllen, da der eigentliche Kaufvertrag ja zwischen den Käufern und einem chinesischen Händler zustandenkommt.
08:14 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Wirtschaftsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich treffen diese Pflichten wie z.B. die 2-jährige Gewährleistung bei Neuwaren (eine 6-monatige Garantie ist dagegen gesetzlich nicht vorgesehen) nur den Verkäufer, nicht aber den reinen Vermittler ...
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