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Werbung mit Zahlung einer Provision an Eigentümer bei Immobilienvermittlung

Gefragt am 29.11.2010
10:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4134 | Bewertung 4.7/5

 

Ich möcht mich demnächst als Immobilienmaklerin Selbstständig machen, und fragen ob es erlaubt ist wenn man damit wirbt; an den Eigentümer eine Provision zu zahlen, wenn er mir seine Immobilie zur Vermittlung bereitstellt? Oder ist es auf eine andere umschriebene Art und Weise möglich, oder ist es generell verboten!
MFG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.11.2010
10:40 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 29.11.2010
11:37 Uhr

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Beantwortet am 29.11.2010 11:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4134 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Wirtschaftsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

Wenn ich Sie richtig verstehe möchten sie zumindest indirekt damit werben, dass Sie eine Provision dafür zahlen an den Eigentümer, damit Sie wiederum ( logischerweise gegen eine höhere Provision)
das betreffende Objekt im Rahmen Ihrer Maklertätigkeit an einem Kaufinteressenten vermitteln können.

Dieses ist grundsätzlich zulässig. Sie kommen hierdurch allerdings in den Bereich der so genannten Doppelmaklertätigkeit hinein.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link zu diesem Thema beigefügt:

http://immoblawg.de/2009/01/04/doppelmakler-und-provision/

Als Doppelmakler wären Sie dann zu qualifizieren, wenn sie sowohl mit dem Eigentümer des betreffenden Objekts die von Ihnen genannte Provisionsabrede treffen und sie gleichzeitig mit den potentiellen Erwerber einen Maklervertrag schließen ...



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