Immobilienangebot
Gefragt am 04.07.201121:25 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 15579
Sehr geehrte Herren,
ich möchte für eine Immobilie ein Angebot abgeben. Dieses soll weitgehend verbindlich sein, mir aber noch eine Rückzugsmöglickeit offen lassen.
Hierfür hätte ich gerne eine juristisch einwandfreie Formulierung.
21:25 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Wirtschaftsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe,liegt das konkrete Angebot bereits vor.
Ein rechtsgültiger Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebits zu Stande.
Sofern Sie das Angebot zu geänderten Bedingungen annehmen möchten (hier also mit Rücktrittsvorbehalt),stellt dieses grundsätzlich die Ablehnung des Angebots in Verbindung mit einem neuen Angebot (also Ihr Angrbot) mit Rücktrittsvorbehalt dar ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 32 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Wirtschaftsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!