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ebay Kauf

Gefragt am 03.02.2010
20:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3895

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei eBay einen neuen Kaminofen im Wert von EUR 643,95 als Höchstbietender erworben. Der Artikel wurde in der Anzeige mit dem Vermerk zum "kostenlosen" Versand angeboten.

Leider habe ich im Nachhinein bzw. direkt nach Auktionsende den Angebotstext gelesen und feststellt, dass der Verkäufer aber Abholung bzw. Versand gegen Erstattung der Kosten anbot.

Da es sich hierbei um einen größeren, schweren und sperrigen Artikel handelt, habe ich in eBay sortiert auf den Hersteller und Marke des Kaminofens, sowie nur auf neue und Artikel mit kostenlosen Versand, da die Öfen eh alle gleich sein mussten, habe ich nicht unbedingt die Angebotstexte berücksichtigt und verglichen. Der erworbene Artikel war günstig und somit habe ich in letzter Sekunde zugeschlagen und den Artikel sofort per Überweisung bezahlt.

Nachdem ich nun den Artikeltext gelesen habe, habe ich den Verkäufer über das Problem unterrichtet und auf mein Recht des kostenlosen Versands bzw. auf den Rücktritt vom Kauf hingewiesen. Der Verkäufer (Privatperson) bestand jedoch auf das Geschäft und forderte mich zur Abholung des Ofens bzw. Zahlung der nun anstehenden Frachtkosten i.H.v. EUR 130,00 auf. Die Entfernung zum Verkäufer beträgt ca. 700 km und somit habe ich auch die Frachtkosten überwiesen. Da ich dieses Angebot jedoch nicht Rechtens finde, bitte ich um juristischen Beistand bei der Rückforderung der Versandkosten.

Im Voraus vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.02.2010
20:34 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 03.02.2010
20:42 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.02.2010 20:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3895

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Wirtschaftsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Soweit aus der Auktion deutlich hervorgeht, dass der Versand kostenlos angeboten wurde, muss sich der Verkäufer daran festhalten lassen.

Hier müssten Sie dann die Versandkosten vom Verkäufer zurückverlangen und notfalls einklagen. Ob sich dieses Risiko lohnt, ist fraglich.

Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann ...



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